Internetwirtschaft fordert höhere Entschädigungen für Vorratsdatenspeicherung
Stand: 13.03.2008
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Berlin - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. fordert während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Inanspruchnahme im Rahmen der Strafverfolgung einen Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten.
Die Koalitionsfraktionen hätten einen Entwurf für eine pauschalenbasierte Entschädigungsregelung vorgelegt, die ausschließlich für Abfragen der Behörden greife. eco kritisiert diese als unzureichend: Weder decke die Höhe der vorgesehenen Pauschalen für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden die tatsächlichen Kosten, noch sei das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik vorhalten müssten, obwohl sie nur eine sehr geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhielten. "Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig. Bei der Bereitstellung von E-Mail werden etwa zwei Drittel der E-Mail Dienste von Anbietern angeboten, die bis zu 1000 Kunden haben. Diese Unternehmen bekommen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Oliver Süme.
Angesichts der Höhe der Kosten der klassischen Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung fordert eco, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik zu entschädigen. Darüber hinaus soll eine Härtefallregelung kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die kaum Anfragen von den Behörden erhalten. Auch die Entschädigungssätze für die Bearbeitung dieser Anfragen müssten angehoben werden, damit sie die tatsächlich entstehenden Personalkosten decken.