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Internetbranche plant Anlaufstelle für Datenschutz-Fragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

München - Schon bald soll es eine zentrale Internet-Plattform geben, bei der Verbraucher bei Datenschutzbedenken Einspruch gegen Online-Inhalte einlegen und Informationen zum Thema erhalten können. So sieht es der von der Internetbranche versprochene Datenschutz-Kodex vor. Dieser soll in Kürze vorgestellt werden, so August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes Bitkom, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". "Widersprüche werden mit wenigen Klicks möglich sein, aber auch per Brief kann Einspruch eingelegt werden."

Der Kodex werde für alle unterzeichnenden Unternehmen "absolut verbindlich sein", sagte Scheer. Wer dagegen verstoße, müsse sich verantworten, "in schweren Fällen fliegt er raus". Der Kodex richtet sich an Anbieter von Panorama-Diensten, solle aber auf andere Dienste übertragen und erweitert werden können, kündigte der Bitkom-Präsident an.

Die Internetbranche hatte im September versprochen, bis zum Datenschutz-Gipfel am 7. Dezember einen eigenen Kodex vorzulegen, der Gesetze überflüssig machen soll. Selbstverpflichtungen seien "schneller umsetzbar und flexibler als starre Vorschriften", sagte Scheer der Zeitung. Sie seien auch leichter an den technischen Fortschritt anzupassen.

Die Branche werde darauf achten, Grundstücksdaten nicht mit anderen persönlichen Daten zu verknüpfen, versprach Scheer. Ein bundesweites Register, das solche Kombinationen speichern würde, wäre aber ein "Datenkrake", die keiner wollen könne, sagte Scheer. Die Branche entwickle daher "eine datensparsame und verbraucherfreundliche Lösung, bei der die Bürger so wenig wie möglich von sich preisgeben müssen".

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte im September gesagt, die Selbstverpflichtung könne eine gesetzliche Regelung zumindest teilweise entbehrlich machen. Er will aber eine "rote Linie" ziehen, die unter keinen Umständen überschritten werden darf: Festgelegt werden soll, ab welchem Punkt besonders schwerwiegende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte drohen. Dies gilt laut de Maizière etwa, wenn Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt oder Menschen im Internet an den Pranger gestellt werden.