Internetanschluss-Inhaber haften für illegale Downloads
Stand: 07.01.2010
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Köln - Inhaber von Internetanschlüssen haften für illegale Downloads, auch wenn diese von Familienangehörigen durchgeführt wurden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az. 6 U 101/09).
Im vorliegenden Fall war eine Frau aus Oberbayern von vier deutschen Plattenfirmen abgemahnt worden, weil von ihrem Internetanschluss 964 Musiktitel als mp3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden waren. Zwar unterschrieb die Frau die von den Plattenfirmen geforderte Unterlassungserklärung, weigerte sich aber, die Abmahnkosten der Musikfirmen in Höhe von 2380 Euro zu übernehmen. Sie bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr hätten noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Söhne Zugang zu dem Computer gehabt.
Der 6. Zivilsenat des OLG Köln anerkannte jetzt den Anspruch der Musikfirmen jetzt als berechtigt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers habe die Frau in dem konkreten Fall nicht gesagt, wer nach ihrer Kenntnis den Urheberrechtsverstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie aber verpflichtet gewesen, um selbst nicht in Haftung genommen zu werden. Dabei hatten die Richter offenbar den Ehemann unter Verdacht, da auch zahlreiche ältere Titel zum Download angeboten worden seien.
Auch blieb unklar, ob die Frau ihren Computer ausreichend gegen verbotene Downloads gesichert hatte. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei.
Insgesamt sei die Anschlussinhaberin als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen, hieß es. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.