Internet- und Handytarif: Kündigungsdatum muss auf der Rechnung stehen
Stand: 30.11.2017
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Berlin / Heidelberg - Seit 1. Dezember müssen Mobilfunk- und Internetkunden von ihrem Anbieter besser über ihre Kündigungsmöglichkeiten informiert werden. Es geht um einen verbesserten Verbraucherschutz bei Telefon- und Internetverträgen.
Ab Dezember sind die Provider dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen. Besonderer Vorteil für Verbraucher: Neben dem genauen Datum wird ab sofort auch der Kalendertag benannt, zu dem die Kündigung eingehen muss.
Für Verbraucher wird die fristgerechte Kündigung vereinfacht
Ziel der Gesetzesänderung ist es, automatische Vertragsverlängerungen zu verhindern und rechtzeitige Kündigungen zu fördern. Der Kunde muss nicht mehr in seinen Unterlagen nach den Fristen seines Vertrages suchen.
Die Neuerung betrifft Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat. Auch Informationen zum Vertragsbeginn und zum verbrauchten Datenvolumen müssen jetzt auf die Rechnung.
Internettarife: Kündigung übernimmt der neue Anbieter
Bei Internettarifen wird die Kündigung vom neuen Anbieter beim alten Anbieter eingereicht – somit muss der Kunde nur den Wechselauftrag an den neuen Anbieter versenden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere, auch um die Rufnummernmitnahme. Mobilfunktarife: Besser selbst kündigen. Wer seine Verträge rechtzeitig kündigt, sichert sich bessere Tarifbedingungen: Sonderaktionen wie Freimonate, Startguthaben oder Boni machen die Tarife für Wechsler günstiger. Wird ein alter Tarif automatisch verlängert, fallen diese Vorteile weg.
Die Transparenzverordnung im Telekommunikationsbereich
Die Neuerung ist Teil der Transparenzverordnung, die seit Sommer für alle Telekommunikationsdienstleister gilt. Die Anbieter hatten bis jetzt Zeit, die Änderungen umzusetzen. In der Verordnung wurden Anbieter auch schon dazu verpflichtet, ihre Kunden mit einem Produktinformationsblatt transparent über Tarifdetails aufzuklären.
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