Internet-Grundversorgung zum erschwinglichen Preis: So soll es funktionieren
Stand: 16.08.2022
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Verbraucher in Deutschland sollen ein Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis nutzen können. Ziel einer solchen Grundversorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugang ist die soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Menschen. So regelt es das Telekommunikationsgesetz von Dezember 2021. Doch was ist ein "erschwinglicher Preis"? Die Bundesnetzagentur hat dazu am Dienstag Grundsätze zur Ermittlung solcher Preise für TK-Dienste an einem festen Standort veröffentlicht. Von Branchenverbänden kam teils Kritik.
Bundesnetzagentur: Grundsätze zur Preisermittlung für Nutzung von TK-Diensten und Anschluss
Als Referenzpunkt zur Ermittlung erschwinglicher Preise nennt die Bundesnetzagentur den bundesweiten Durchschnitt von Preisen für Produkte, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Berücksichtigt würden beim Preis für die Dienstenutzung auch zusätzliche Aufwendungen wie Stromkosten, die beispielsweise beim Betrieb einer Satellitenfunkschüssel anfallen. Zur Preisermittlung für den Anschluss soll der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert gelten. Dies berücksichtige regional unterschiedliche Preisbesonderheiten. Grundsätzlich sollen die Grundversorgungspreise der TK-Dienste inklusive des Anschlusses zudem nicht höher sein als vergleichbare Produkte auf dem Markt.
BREKO: Glasfaseranbieter werden benachteiligt
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) kritisiert die technologieneutrale Betrachtung der Durchschnittpreise als zu kurz gegriffen. Unternehmen, die Glasfaseranschlüsse bauen, würden dabei benachteiligt. In ländlichen Gebieten sei die Realisierung eines Glasfaseranschlusses deutlich kostenintensiver als andere Lösungen. Andererseits würden Verbraucher über einen Glasfaseranschluss eine zukunftssichere Leistung erhalten. Ausgeschlossen würde von der Bundesnetzagentur auch Satelliteninternet wie Starlink. Dabei wäre Sat-Internet laut BREKO eine Lösung, um bislang nur schlecht versorgte Bürger schnell mit deutlich höheren Bandbreiten zu versorgen – sogar mehr als die gesetzlich geforderte Minimalbandbreite von 10 Mbit/s.
BUGLAS: Netzagentur bleibt bei monatlichen Preisen für Dienstenutzung hinter Möglichkeiten zurück
Die veröffentlichten Grundsätze der Bundesnetzagentur sieht auch der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) kritisch. Zwar seien die Grundsätze laut dem Verband ein weiterer, teilweise sachgerechter Schritt zur Versorgung der Menschen mit Internet und Telefonie. Und auch die Orientierung an den konkreten Anschlusskosten im jeweiligen Landkreis bewertet der BUGLAS positiv. Bei den monatlichen Preisen für die Dienstenutzung bleibe die Bundesnetzagentur aber hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Bei alleiniger Betrachtung der Marktpreise bleibe etwa der hohe preisliche Wettbewerbsdruck unberücksichtigt. So könne der Marktpreis auch unter dem noch bezahlbaren Niveau liegen. Bei der Festlegung erschwinglicher Preise würden regionale Gegebenheiten und das lokale Einkommensniveau nicht berücksichtigt, obwohl es laut neuem Telekommunikationsgesetz möglich sei.