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Internet-Anbieter müssen Nazi-Websites sperren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung von Dienstag entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den inländischen Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden.

Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien. Das Sperrungsverlangen hatte als bundesweiter Präzedenzfall erhebliche Aufmerksamkeit in der Internet-Branche ausgelöst (Az.: 27 K 5968/02).