Internet-Anbieter müssen Nazi-Websites sperren
Stand: 15.06.2005
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Düsseldorf (dpa) - Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung von Dienstag entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den inländischen Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden.
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