Internet als Grundbedarf: Unterbrechungsfreie Nutzung garantieren
Stand: 24.04.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Die neue Bundesregierung will einen Anspruch auf schnelles Internet ab 2025 gesetzlich festschreiben – nicht jedoch die Internetversorgung gesetzlich garantieren. Die Tarifexperten von Verivox fordern, dass eine unterbrechungsfreie Nutzung, wie sie beim Bezug von Strom und Gas längst selbstverständlich ist, auch für die Internetversorgung gelten sollte.
Garantie auf unterbrechungsfreie Versorgung
Das Internet ist einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer Lebenshaltung und für Verbraucher auch wirtschaftlich von zentraler Bedeutung. Deshalb fordert Verivox, eine ständige Internetversorgung zu garantieren. Bislang wird Verbrauchern lediglich zugesagt, dass der Ausfall der Verbindung beim Anbieterwechsel nicht länger als einen Tag dauern darf. Doch die Erfahrung zeigt, dass es deutlich längere Ausfallzeiten geben kann.
Auf dem Internetmarkt gibt es keinen örtlichen Grundversorger, der im Bedarfsfall einspringen könnte. Aber der Markt bietet verschiedene Anschlusstechniken: „Um Schwierigkeiten während des Umschaltprozesses abzufangen, könnten Verbraucher zum Beispiel kostenfrei einen Datenstick vom neuen Anbieter erhalten“, sagt Christian Schiele, Bereichsleiter Telekommunikation bei Verivox. „Damit würde der Internetzugang zumindest per Mobilfunk gewährleistet.“
Überhöhte Bereitstellungskosten abschaffen
Zudem gehörten überhöhte Einmalgebühren auf den Prüfstand. So werden derzeit für die bloße Schaltung eines Internetanschlusses bis zu 70 Euro fällig. „Den Anschluss freizuschalten dauert beim Anbieter nur ein paar Klicks. Technische oder handwerkliche Arbeiten vor Ort sind nur im Ausnahmefall nötig. Die Einrichtung des Routers oder der Telefonanlage übernimmt ohnehin der Kunde selbst – sofern er nicht gegen eine weitere Gebühr einen Techniker beauftragt,“ sagt Schiele. „Trotzdem werden den Internetkunden hohe Anschluss- oder Umzugskosten abverlangt – anders als beim Stromwechsel: Gebühren für eine bloße Umschaltung sind auf dem Strommarkt unbekannt.“
Gleiches gilt für einfache Dienstleistungen wie die Rufnummernmitnahme. Der alte Anbieter darf bis zu 30 Euro dafür verlangen, um die Telefonnummer des Kunden zum neuen Anbieter zu portieren. Der geringe technische Aufwand rechtfertige Kosten in dieser Höhe nicht, sagt Christian Schiele. In Österreich beispielsweise fallen nur zehn Euro für die Portierung an.
Breitbandinternet effizienter fördern
Eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternet ist trotz „Digitaler Agenda“ längst nicht gegeben. Insbesondere in ländlichen Regionen surfen Verbraucher oft noch im Schneckentempo. „Der Ausbau des schnellen Internets muss kreativer und effizienter gefördert werden“, sagt Schiele. „Denkbar wären beispielsweise Steuererleichterungen für Investitionen der Anbieter in die Glasfasertechnik.“
Einen verpflichtenden Universaldienst propagiert Christian Schiele für den Breitbandmarkt ausdrücklich nicht: „Eine staatlich angeordnete Anschlussverpflichtung für jeden Haushalt würde den Ausbau mit zukunftsfähiger Technik womöglich bremsen und nicht fördern. Zudem sind die Bedürfnisse der Internetnutzer ebenso unterschiedlich wie die zur Verfügung stehenden Anschlusstechniken. Viel wichtiger wäre aus unserer Sicht eine unterbrechungsfreie Versorgung.“