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Intel droht Milliardenstrafe: EU-Wettbewerbsverfahren eingeleitet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat gegen Chip-Weltmarktführer Intel ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Dem US-Unternehmen wird vorgeworfen, den gleichfalls in Kalifornien ansässigen Mitbewerber AMD (Advanced Micro Devices) mit illegalen Praktiken vom Markt für Computerprozessoren ferngehalten zu haben. Intel wies die Vorwürfe in einer Erklärung vom Freitag zurück: "Wir sind überzeugt, dass der Chipmarkt normal funktioniert und dass sich Intel rechtmäßig, wettbewerbsorientiert und kundenfreundlich verhalten hat." Dem Unternehmen droht, sofern Intel die Kommission nicht überzeugen kann, eine Strafe von bis zu 2,6 Milliarden Euro.

Der US-Konzern hat nun zehn Wochen Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen. Die EU-Behörde, die als oberster Wettbewerbshüter in der Europäischen Union fungiert, wirft Intel unter anderem vor, den Herstellern von Computern Rabatte angeboten zu haben, falls diese den gesamten oder fast den gesamten Prozessorbedarf bei Intel deckten. Intel habe auch mit Zahlungen an Computerhersteller versucht, diese dazu zu bewegen, die Markteinführung von Produkten mit AMD-Prozessoren zu verzögern oder ganz darauf zu verzichten. Außerdem habe Intel bei strategisch wichtigen Herstellern von Servern den Hauptprozessor CPU (Central Processing Unit) unter den eigenen Kosten geliefert.

Jeder dieser drei Vorwürfe sei, sollte er als erwiesen gelten, bereits der Missbrauch einer marktbeherrschenden Position, erklärte die Kommission. Ihrer Ansicht nach "verstärkten die drei Handlungsweisen sich wechselseitig und sind Teil einer übergreifenden wettbewerbsfeindlichen Strategie". Intel widersprach heftig. Immerhin werde das Unternehmen nun "die Möglichkeit haben, die Vorwürfe unseres Hauptkonkurrenten zu hören und dazu Stellung zu nehmen", hieß es. Intel betonte, es gehe nicht um Klagen von Kunden. "Der Beweis, dass diese Branche in einem extremen Wettbewerb steht, ist eindeutig", erklärte Intel-Vizepräsident Bruce Sewell. "Wenn Mitbewerber Leistung erbringen, dann belohnt sie der Markt. Wenn sie versagen und zu wenig leisten, dann reagiert der Markt entsprechend."

Das Strafgeld der EU-Kommission kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Bei Intel, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von 35,4 Milliarden Dollar auswies, könnte das Strafgeld also bis zu 3,5 Milliarden Dollar (2,6 Milliarden Euro) betragen. AMD hatte sich erstmals im Jahr 2000 über wettbewerbswidriges Verhalten von Intel beklagt. Die EU-Kommission hatte 2005 eine Reihe von Büros von Intel in der Europäischen Union durchsuchen lassen.