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Handyvertrag kündigen

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

Regelungen für Verbraucherverträge

Info: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Seit Dezember 2021 können Sie alle Mobilfunkverträge monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Vorher galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus. Wir empfehlen: Bleiben Sie flexibel und kaufen Sie Handy und Tarif separat.

Durch die neuen, gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 noch einfacher für Sie, bestehende Verträge online zu kündigen. Klicken Sie hier, um auf unsere Übersichtsseite zu gelangen, auf der Sie Ihren Anbieter aus der Liste auswählen können. Sie werden nach Auswahl umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen.

Musterkündigung für Ihren Handyvertrag

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Mit einem Muster-Kündigungsschreiben können Sie Ihren Handyvertrag ohne Aufwand kündigen.

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Wie Sie schnell und sicher Ihren Datentarif oder Handyvertrag kündigen

Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, kann das kostenlose Mobilfunk-Kündigungsschreiben von Verivox.de für jeden Handyanbieter nutzen. Die Vorlage gilt für Handyverträge und für mobiles Internet. Laden Sie sie einfach herunter, drucken Sie sie aus und versenden Sie sie an Ihren Anbieter.

Vor der Kündigung des Internet- oder Handyvertrags muss der Kunde jedoch klären, welche Bedingungen für ihn gelten. Informationen zur Vorgehensweise und Kündigungsfristen befinden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters. Diese erhält der Kunde bei Vertragsabschluss. Meist können sie aber auch online auf der Webseite des Providers eingesehen werden. Normalerweise ist die Kündigung per Post, Fax, E-Mail oder online möglich. Doch es ist immer sinnvoll, den Handyvertrag schriftlich zu kündigen – auch wenn der Mobilfunkanbieter andere Möglichkeiten zulässt.

Handyvertrag bei der Telekom kündigen

Ein Kündigungsschreiben an Telekom Mobilfunk sollte die folgenden Angaben enthalten: den Namen, die Anschrift sowie entweder die Kundennummer oder die Mobilfunk-Rufnummer des Kunden. Die Frist beträgt bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit sechs Wochen, ansonsten drei Monate.

Handyvertrag bei O2 kündigen

Bei O2-Flex-Verträgen betragen die Fristen für die Kündigung 30 Tage, bei 24-Monats-Verträgen 3 Monate. O2-Spezialtarife weisen abweichende Termine auf. Der Kunde kann online eine „Kündigungsvormerkung“ einstellen und sie innerhalb von zehn Tagen telefonisch bestätigen, damit der Vertrag beendet wird.

Handyvertrag bei Vodafone kündigen

Bei Vodafone muss die Kündigung drei Monate vor dem Ende des Vertrags eingegangen sein. Eine Kundennummer brauchen Sie nur dann, wenn Sie LTE oder DSL und Festnetz kündigen möchten. Kunden können ihre Laufzeit auch online oder mit der Vodafone-App herausfinden.

Den Handyvertrag kündigen und die Rufnummer behalten

Wer den Handyvertrag kündigen, die Rufnummer aber auf einen neuen Anbieter übertragen will, sollte diesen Wunsch im Kündigungsschreiben an den bisherigen Provider ausdrücklich angeben und den Opt-In auf die Rufnummer setzen lassen. Außerdem muss frühestens 123 Tage vor Vertragsende und spätestens 31 Tage nach Vertragsende beim neuen Mobilfunkanbieter ein Antrag auf Rufnummernmitnahme gestellt werden. Beizufügen ist die Kündigungsbestätigung des bisherigen Providers. Meist verrechnet letzterer eine Gebühr von etwa 20 bis 30 Euro. Diese kann jedoch durch den neuen Mobilfunkvertrag kompensiert werden: Manche Anbieter gewähren einen Bonus in einer vergleichbaren Höhe, wenn man die alte Rufnummer behält. Wer noch nach einem neuen Vertrag sucht, kann auf Verivox.de alternative Tarife fürs Handy vergleichen.

Kündigungsfristen beim Handyvertrag

Für einen Handyvertrag mit einer langen Mindestlaufzeit – etwa 24 Monate – beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate zum Laufzeitende. Nach Ablauf dieses Zeitlimits verlängert sich ein solcher Vertrag gewöhnlich um ein Jahr. Ein Handyvertrag ohne Laufzeit weist normalerweise eine 30-tägige Kündigungsfrist auf. Zu beachten ist, dass für etliche Anbieter nicht der Tag, an dem das Kündigungsschreiben abgesendet wird, sondern der Tag des Eingangs über die Fristeinhaltung entscheidet. Daher ist es sinnvoll, die Kündigung des Handyvertrags per Einschreiben (ggf. mit Rückschein) zu versenden, um deren Eingang beim Mobilfunkanbieter nachweisen zu können. Eine Kopie des Schreibens sollte der Kunde dabei in seinen Unterlagen ablegen.

Wenn Sie den Handyvertrag kündigen, müssen Sie kein bestimmtes Datum angeben – die Kündigung kann einfach „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen. In der Kündigungsbestätigung, die Sie vom Anbieter erhalten, wird das Beendigungstermin aufgeführt. Sie sollten kontrollieren, ob alle Daten auf der Bestätigung richtig sind.

Sonderfälle und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Um das Risiko auszuschließen, eine Kündigungsfrist zu übersehen, können Kunden als Vorsorgemaßnahme bereits bei Abschluss ihren Handyvertrag kündigen. Soll der Vertrag später dennoch fortgesetzt werden, so kann die Kündigung wieder zurückgenommen werden.
  • Bei einem Umzug des Kunden ins Ausland machen manche Anbieter kulanzweise Ausnahmen von vertraglich vereinbarten Regelungen zur Kündigung. Gleiches gilt, wenn Hinterbliebene den Handyvertrag nach einem Todesfall auflösen wollen. Auch eine Umschreibung auf Dritte ist möglich, die eine Kündigung unnötig macht.
  • Ein Kunde kann den Handyvertrag auch außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter die Konditionen zu seinem Nachteil verändert (etwa bei dauerhaften Verbindungsstörungen oder bei einer Preiserhöhung).

Häufig gestellte Fragen

Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.

Eine Kündigung über uns oder den neuen Anbieter ist im Mobilfunkbereich nicht möglich. Hier ist der Kunde für die Kündigung des bisherigen Vertrages selbst verantwortlich. Jedoch kann Sie unser Partner Aboalarm auf unseren Seiten bei der Kündigung unterstützen.

Ein Handyvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Verträge können nur vorzeitig gekündigt werden, wenn die Konditionen zum Nachteil des Kunden geändert wurden.

Im Mobilfunkbereich bieten nur wenige Anbieter einen Wunschtermin zum Vertragsstart an. Um eine doppelte Grundgebühr zu vermeiden, empfehlen wir circa einen Monat vor Vertragsende den neuen Vertrag abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung eigenständig erfolgen muss.

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Mehr rund um Handy

  • In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.

    Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.

    Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.

    Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.

  • Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.

  • Ob man sich für einen Prepaid- oder ein Vertragshandy entscheidet, ist zum einen von der persönlichen Gesprächsdauer pro Monat abhängig, zum anderen von der Frage, ob man über den klassischen Vertrag ein subventioniertes Handy erwerben möchte.

  • Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.