Handy- und DSL-Tarife: Anbieterwechsel noch einfacher
Stand: 18.02.2013
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Hamburg - Durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist der Wechsel bei Handy- oder DSL-Tarifen noch einfacher geworden. Darauf weist die Fachzeitschrift "Computer Bild" hin (Heft 5/2013).
Die Zeitschrift berichtet, dass etwa bei der Umstellung des DSL-Anschlusses die Leitung nicht länger als einen Kalendertag tot sein dürfe. Klappe das nicht, müsse der Altanbieter zum halben Preis weiter liefern. Funktioniere die Leitung am angekündigten Tag nicht spätestens am Abend, sollten sich Nutzer zuerst beim Anbieter beschweren, rät das Magazin.
Wenn die Probleme anhielten, könne man sich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Und könne der alte Anbieter bei einem Umzug des Kunden in eine neue Wohnung den Anschluss nicht mit derselben Leistung anbieten, lasse sich der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Handy-Nutzer dürfen ihre Nummer zudem auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn der alte Vertrag noch läuft. Für die Restlaufzeit des alten Vertrags gibt es dann eine neue Nummer, um etwa verbliebene Inklusivminuten abzutelefonieren.