Handy-Gespräche im EU-Ausland werden zum 1. Juli günstiger
Stand: 28.06.2010
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Brüssel - Pünktlich zur Urlaubssaison werden Handy-Gespräche aus dem europäischen Ausland günstiger. Wer ab dem 1. Juli mit seinem deutschen Mobilfunktelefon in einem anderen Land in Europa telefoniert, zahlt weniger als bisher: Abgehende Anrufe dürfen ab diesem Zeitpunkt noch maximal 39 Cent je Minute kosten, eingehende 15 Cent - plus Mehrwertsteuer. Das sehen die neuen Regeln der EU-Kommission vor, die ab diesem Donnerstag gelten.
Schluss ist auch mit der Kostenfalle Internet: Wer auf Reisen via Handy im Web surft, dem droht keine böse Überraschung mehr. Vom 1. Juli an gilt eine automatische und gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer) für das mobile Internet. In Deutschland sind das maximal 59,50 Euro. Zudem sinkt der Preis pro Megabyte von einem Euro auf 80 Cent.
Betreiber müssen die Verbraucher warnen, wenn diese sich dem Limit nähern - per SMS oder E-Mail. Bestätigt der Nutzer nicht ausdrücklich, dass er weiter online bleiben will, bricht die Verbindung ab, sobald die 50 Euro erreicht sind. Auf Wunsch können Nutzer eine niedrigere oder höhere Obergrenze pro Monat vereinbaren.
Einen Fall wie 2009 soll es nicht mehr geben: Im vergangenen Jahr erhielt ein deutscher Kunde, der in Frankreich auf Reisen war und von dort eine Fernsehsendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46 000 Euro, berichtete die EU-Kommission am Montag in Brüssel. Die neuen Preise sind gut 70 Prozent niedriger als noch im Jahr 2005. Damals begann die EU gegen die sogenannten Roaming-Gebühren vorzugehen, 2007 wurden die Kosten erstmals EU-weit gesenkt.
Roaming-Gebühren fallen für Gespräche an, die ein Handy-Besitzer außerhalb des eigenen Netzes im Ausland tätigt oder annimmt. Mobilfunkanbieter sind seit 2007 verpflichtet, die Obergrenze für die Gebühren zu senken. Seit vergangenem Jahr gilt diese Regelung auch für die Kurznachrichten SMS - ihr Preis bleibt in diesem Jahr aber unverändert bei 11 Cent pro Nachricht.
Das Gesetz gilt zunächst für zwei Jahre (bis Juni 2012), wird aber voraussichtlich verlängert werden.