Haftstrafe für Betreiber von Internet-Abofallen
Stand: 22.03.2012
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Hamburg - Den Betreiber einer Abofallen-Internetseite hat das Hamburger Landgericht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurden sechs weitere Beteiligte nach Angaben des Gerichts zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.
Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte mit Unterstützung seiner Helfer eine Seite für Software-Downloads erstellt, um Nutzer im Netz zur Anmeldung zu verleiten. Danach forderte er plötzlich Geld für den angeblich kostenpflichtigem Service.
Nach Feststellung des Gerichts betrogen die sieben Angeklagten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit verschiedenen Unternehmen rund 65.000 Nutzer. Dabei verursachten sie einen Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro.
Die Richter werteten das Vorgehen des Seitenbetreibers als gewerbsmäßige Kriminalität, da er nur kostenlos verfügbare Software - sogenannte Freeware - anbot und Hinweise auf die vermeintliche Kostenpflichtigkeit seines Angebots absichtlich so auf der Homepage verstecke, dass niemand sie sah. Dass der Mann und seine Helfer den Opfern bei Zahlungsaufforderungen anschließend trotzdem weismachen wollten, es sei ein gültiger Vertrag geschlossen worden, sei als Betrug zu werten.