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Gutachten: Ebay soll nicht unmittelbar für Markenverstöße haften

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Luxemburg - Die Internet-Handelsplattform Ebay soll nicht unmittelbar für Markenrechtsverstöße der Händler haften. Das erklärte ein richterlicher Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Demnach komme eine Haftung erst dann in Betracht, wenn Verstöße gemeldet wurden. Der EuGH ist nicht an die Empfehlung des Gutachters gebunden, folgt dieser aber in der Regel. (Az: C-324/09)

Bei Ebay können Händler und Privatpersonen weltweit Waren und auch Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Der französische Kosmetikriese L'Oréal klagte in Großbritannien, weil mehrfach auch Fälschungen sowie unverkäufliche Muster und Tester angeboten würden. Der High Court in London legte den Streit dem EuGH vor.

Nach Überzeugung des sogenannten EuGH-Generalanwalts Niilo Jääskinen kann die Nutzung von Markenprodukten und Markennamen durch die Händler nicht dem Marktplatz-Betreiber Ebay zugerechnet werden. Allerdings sei Ebay damit nicht ganz aus der Verantwortung. Denn das Unternehmen unterstütze die Händler, um Internetwerbung insbesondere bei Suchmaschinen zu schalten. Werde in solchen Fällen ein Markenverstoß gemeldet, müsse Ebay dagegen vorgehen. Nur wenn Ebay selbst Markennamen für die Werbung nutze, stehe der Online-Marktplatz auch selbst in der Haftung.

Ähnlich hatte Ende November der Oberste Gerichtshof der USA auf eine Klage des Luxus-Juweliers Tiffany entschieden: Ebay müsse nicht selbst die Echtheit aller auf seiner Plattform angebotenen Waren prüfen; vielmehr müssten die Markeninhaber Fälschungen bei Ebay anzeigen. In Frankreich hatte Ebay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgütergruppe LVMH verloren.

Im Zuge dieser Streitfälle hat Ebay inzwischen ein System entwickelt, das es den Herstellern ermöglicht, angebotene Gegenstände als mögliche Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das Ebay-Konto des Anbieters gesperrt. Folgt der EuGH dem Rechtsgutachten Jääskinens, wäre Ebay damit weitgehend auf der sicheren Seite. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet.