Googles Videoservice YouTube soll endlich Geld verdienen
Stand: 02.01.2009
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Zürich (dpa) - Die britische Komiker-Truppe Monthy Python fand YouTube gar nicht lustig. Das Comedy-Team musste jahrelang mit anschauen, wie ihre Sketche unerlaubt auf die führende Online- Videoplattform hochgeladen wurden. Und diese Filmausschnitte wurden millionenfach heruntergeladen und angeschaut, ohne dass die Schauspieler nur einen einzigen Cent dafür zu Gesicht bekommen hätten. Doch anstatt den YouTube-Eigner Google oder die Anwender zu verklagen, entschieden sich die Komiker nun, die Vermarktung ihrer Inhalte auf der Plattform in die eigenen Hände zu nehmen und einen werbefinanzierten YouTube-Channel zu eröffnen.
Als Gegenleistung von den YouTube-Usern erwarten die Komiker nun «keine blödsinnigen, hirnlosen Kommentare». «Klickt stattdessen auf die Links, kauft unsere Filme und TV-Shows und mildert unseren Schmerz und unser Abscheu, nachdem wir von Euch jahrelang abgezockt wurden», heißt es in dem Appell von Monthy Python an die YouTube- Anwender.
Solche Partner-Channels sollen sich nicht nur für Monthy Python rechnen. Vier Jahre nach der Gründung sieht YouTube nun erstmals einen Ansatz, mit der enormen Reichweite endlich Geld zu verdienen. Laut Nielsen NetRatings betreibt YouTube die sechstgrößte Internet- Präsenz der Welt. Jede Minute wird statistisch gesehen Videomaterial in einer Länge von 13 Stunden neu auf YouTube hochgeladen. «Das wäre so, als würde Hollywood jede Woche 57 000 abendfüllende Filme auf den Markt bringen», sagt Matt Wiseman, YouTube-Produktmanager im europäischen Google-Entwicklungszentrum in Zürich.
Ein beachtlicher Teil der Inhalte gehört aber nicht den Usern, sondern besteht aus Mitschnitten von urheberrechtlich geschütztem Material. Vor diesem Hintergrund hatte Google nach der Übernahme des Start-up-Unternehmens im Oktober 2006 zunächst 250 Millionen Dollar zurückgestellt, um Schadenersatzforderungen aus Urheberrechts- Prozessen von TV-Sendern und anderen Rechteinhabern bedienen zu können. Der US-Medienriese Viacom, zu dem unter anderem der Musiksender MTV gehört, verklagte YouTube und Google gar auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz.
Inzwischen bietet YouTube den Rechteinhabern ein System an, mit dem geschützte Inhalte erkannt und nach den Vorgaben der Content- Eigner behandelt werden können. Dazu müssen die Filmstudios oder TV- Sender allerdings ihre Inhalte selbst auf YouTube als sogenannte Referenzdatei hochladen. Das «YouTube VideoID»-System errechnet daraus «digitale Fingerabdrücke», die mit dem hochgeladenen Material der YouTube-Anwender verglichen werden. Da YouTube für das Errechnen des «Fingerabdrucks» nur 15 Minuten benötigt, eignet sich das System auch zum Schutz von Live-Sendungen, damit beispielsweise Fußball- Spiele nicht gegen den Willen der Rechteinhaber noch während der TV- Übertragung online gestellt werden.
Sobald das VideoID-System Doubletten erkennt, werden die Eigentümer benachrichtigt. Sie können dann entscheiden, ob das Video von YouTube entfernt oder «monetarisiert», also durch Werbung vermarktet, werden soll. «Die meisten entscheiden sich für das Geld», sagt YouTube-Manager Wiseman. YouTube setzt dabei drei verschiedene Werbeformen ein: Eine Banner-Werbung in dem Video selbst, Anzeigen auf der Webseite im Umfeld des Videos sowie Links auf Kauf-Inhalte bei Amazon oder iTunes.
Streit gibt es zum Teil trotzdem. Während es vom Musik-Marktführer Universal Music Ende des Jahres hieß, man sei hochzufrieden über die jährlich fließenden mehrere Dutzend Millionen Dollar aus Online-Werbeeinnahmen, scheiterten Verhandlungen mit dem Konkurrenten Warner Music vorerst an unterschiedlichen Preisvorstellungen. Die Folge: Videos zum Beispiel von Madonna mussten YouTube verlassen.
Um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht in den Griff zu bekommen, geht YouTube inzwischen auch härter mit den eigenen Anwendern um. «Wer drei Mal gegen die Regeln verstoßen hat, fliegt raus», erläutert Wiseman die «3-Strikes-Out»-Politik von Google. Allerdings hätten die User die Möglichkeit, gegen eine unberechtigte Sperrung von Inhalten Widerspruch einzulegen.