Google vor Gericht - Verlage klagen gegen Buchprojekt
Stand: 24.09.2009
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Paris - Wegen einer gemeinsamen Klage französischer Verlage steht der Suchmaschinenriese Google seit Donnerstag vor Gericht. In dem Verfahren vor dem Pariser Landgericht wird Google Fälschung vorgeworfen, weil der Konzern ohne Genehmigung Bücher elektronisch vervielfältigt haben soll. Google hatte 2005 mit der Digitalisierung von Büchern begonnen, um im Internet eine weltweit zugängliche Großbibliothek bereitzustellen.
Vor Gericht gezogen sind der französische Verband SNE, der 530 Verlage vertritt, und der Schriftstellerverband SGDL. Die Internetfirma verhalte sich "arrogant, wenn sie "Bücher hernimmt und digitalisiert, ohne uns nach unserer Meinung zu fragen", sagte Hervé de la Martinière, zu dessen Gruppe das Verlagshaus Seuil gehört. Gespräche mit Google in den vergangenen Monaten hätten nur das Angebot von Schadenersatz gebracht, "was uns aber nicht interessiert". Der Verlegerverband SNE erklärte, alle Mitglieder stünden inzwischen hinter der Klage. "Wir glauben, dass wir nach französischem Recht jeden Grund haben, Google vor Gericht zu bringen."
Der Prozess fällt in eine neu entflammte Debatte um Google in Frankreich. Anlass sind Gespräche zwischen Google und der französischen Nationalbibliothek über die Digitalisierung ihrer Bestände. Die Bibliothek verweist darauf, dass Google das kostenlos anbietet, während sie selbst dafür nicht die Mittel habe. Kritiker warnen dagegen vor einem Ausverkauf der französischen Buchbestände. Google hat im Ausland Digitalisierungsabkommen unter anderem bereits mit der US-Kongress-Bibliothek und Universitäten wie Harvard oder Oxford geschlossen.
In den USA hatte Google mit den Verleger- und Autorenverbänden jüngst eine Einigung über die Digitalisierung gefunden, die eine Aufteilung der Einnahmen aus der Verwertung der Buchbestände vorsieht. Doch das Justizministerium hat dagegen wegen urheber- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken Einspruch erhoben. Gleichzeitig forderte Washington die Beteiligten aber auf, weiter über eine gütliche Lösung zu verhandeln. Auch das Bundesjustizministerium machte am Donnerstag erneut darauf aufmerksam, dass es Bedenken gegen die Vereinbarung in den USA gebe, von der auch deutsche Autoren und Verlage betroffen seien.