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Google: gespeicherte WLAN-Daten werden an Behörden übergeben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

London - Google will den Streit um die aus offenen Funknetzen gespeicherten Nutzerdaten entschärfen und in den kommenden zwei Tagen die Daten an Datenschützer in Deutschland, Frankreich und Spanien übergeben. Dies sagte Firmenchef Eric Schmidt der "Financial Times". In den genannten Ländern befassen sich die Staatsanwaltschaften mit dem Thema.

Schmidt wollte nicht ausschließen, dass sich unter den Daten auch Angaben zu privaten Bankkonten befinden. "Wir haben Mist gebaut - das muss man ganz klar sagen", erklärte der Google-Chef weiter. Das Unternehmen werde eine interne Untersuchung hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen durchführen. Das Ergebnis werde im Juli veröffentlicht. Zudem werde ein Disziplinarverfahren gegen den verantwortlichen IT-Entwickler eingeleitet.

Google hatte zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) miterfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für den in Deutschland umstrittenen Dienst Street View, für den es in zahlreichen Ländern ganze Straßenzüge fotografiert. Bei Bekanntwerden der Panne stellte Google bis auf weiteres sämtliche Fahrten ein.

In der vergangenen Woche hatte sich der Suchmaschinen-Betreiber noch geweigert, die Rohdaten an den zuständigen Hamburgischen Datenschützer Johannes Caspar zu übergeben. Erst müsse gesichert sein, dass die Daten-Weitergabe an die Behörde nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße, hieß es damals. Caspar hatte betont, dass er qua Gesetz bemächtigt sei, die Daten zu überprüfen.

Caspar begrüßte am Freitag das Umdenken. "Der Schritt zeigt, dass Google willens ist, den Sachverhalt schnell zu klären", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Seine Behörde hatte bereits in den vergangenen Tagen mit der Untersuchung der eingesetzten Autos begonnen. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte, das Unternehmen sei "zuversichtlich, die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Bereitstellung der fälschlicherweise aufgezeichneten Nutzdaten ergeben, lösen zu können."