Google-Geschäftsbedingungen verstoßen teilweise gegen Datenschutzrecht
Stand: 27.08.2009
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Berlin - Google-Nutzer sind in Zukunft besser vor Zugriffen des Internetriesen auf deren persönliche Daten geschützt. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte, schränkte das Landgericht Hamburg die Zugriffsmöglichkeiten von Google auf die Daten deutscher Anwender in wichtigen Punkten ein. Nach Ansicht der Richter verstießen mehrere Klauseln der Geschäftsbedingungen gegen geltendes Datenschutzrecht oder benachteiligten die Google-Nutzer unzulässig. (Az. 324 O 650/08)
Die bisherigen Nutzungsbedingungen hätten Google unter anderem erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Nutzerdaten an Unternehmen weiterzugeben oder mit Daten anderer Anbieter abzugleichen, teilte der vzbv mit. Demnach war der Internetdienst auch dazu berechtigt, Personendaten zu Werbezwecken zu verwenden. Dies habe jedoch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Deswegen seien die Klauseln für unwirksam erklärt worden. Dem Datenschutzgesetz zufolge müssen Verbraucher der Verwendung persönlicher Daten eindeutig zustimmen.
Auch kassierten die Richter den Angaben zufolge Klauseln, die Google den Zugriff auf E-Mails oder andere Nutzerinhalte genehmigten. Demnach wäre es dem Internetdienst etwa möglich gewesen, E-Mails durchzusehen, zu überprüfen und zu löschen. Auch hätten die Richter eine Bestimmung untersagt, die Google die Veröffentlichung von Inhalten erlaubt hätte, deren Urheberrecht und die Ansprüche daraus aber bei den Google-Nutzern liegen. Im schlimmsten Fall hätte Google auch private Dokumente veröffentlichen dürfen, die Nutzer auf ihrem Konto speichern.
Google ist schon längst nicht mehr nur eine Suchmaschine. Nutzer können bei dem Internetkonzern auch Dokumente erstellen und speichern, E-Mails schreiben oder ihren Terminkalender verwalten.
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