Google Analytics: Datenschützer droht Nutzern mit Bußgeld
Stand: 11.01.2011
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Hamburg - Google hat wieder Ärger mit seinem Statistik-Programm Analytics: Der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar teilte am Dienstag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) mit, er habe die Gespräche mit dem US-Konzern über eine zulässige Gestaltung abgebrochen. "Was Google anbietet, reicht nicht", so Caspar. Er moniert, dass Google Analytics die IP-Adressen einiger Nutzer nicht anonymisiert.
Google zeigte sich vom Abbruch der Gespräche überrascht - man sei darüber nicht von Caspar unterrichtet worden, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Software entspreche dem Datenschutz in der EU und werde sogar auf den Websites von Datenschutzbehörden eingesetzt, betonte Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland in der "FAZ".
Analytics ist ein Programm, mit der Website-Betreiber Statistiken über ihre Besucher erstellen können - man spricht dabei vom Tracking. Google stellt es kostenlos zur Verfügung, im Gegenzug werden aber bestimmte Daten an das Unternehmen in den USA übermittelt.
Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen verwenden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer im Internet eindeutig identifiziert.
Googles Bemühungen sind nicht ausreichend
Google hatte in den seit Ende 2009 dauernden Verhandlungen bereits Zugeständnisse gemacht. So bietet das Unternehmen eine Software an, mit der Website-Betreiber die letzten acht Ziffern von IP-Adressen anonymisieren und somit die Identifizierung einzelner Personen unmöglich machen können. Zudem gibt es ein Zusatzprogramm für den Browser, das die Erfassung von Aktivitäten durch Analytics stoppt.
Das geht Caspar jedoch nicht weit genug. Das Add-on stehe nur für Internet Explorer, Firefox und Chrome zur Verfügung, Nutzer von Opera und Safari stünden damit außen vor, kritisierte der Datenschützer. "Rund 10 Prozent der Nutzer werden mit der Lösung nicht erreicht", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er erklärte zudem, dass auch bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt hätten, IP-Adressen übermittelt worden seien.
Musterverfahren könnte Rechtssicherheit schaffen
Die Verantwortung für die Nutzung von Analytics liegt nicht bei Google, sondern den Website-Betreibern. Sollten die Behörden einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen, könnte ihnen ein Bußgeld drohen. Caspar will mit den anderen Datenschützern im sogenannten Düsseldorfer Kreis erörtern, ob ein Musterverfahren Rechtssicherheit schaffen könne. Einen Alleingang der Hamburger Behörde schloss er aber aus.