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GEZ will Gebühren für TV-Handys, Computer ab 2007 kostenpflichtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Köln (dpa) - Für TV-taugliche Handys besteht nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale GEZ grundsätzlich eine Gebührenpflicht. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehgerät angemeldet habe, sagte ein GEZ-Sprecher am Montag in Köln nach einem entsprechenden Bericht der "Berliner Zeitung". "Mobiltelefone, die auch Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Beispiel über DVB-H oder DMB empfangen, sind Rundfunkempfangsgeräte. Somit besteht grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag".

Zugleich betonte der Sprecher aber, dass nur wenige Handybesitzer tatsächlich betroffen seien: Der überwiegende Teil von rund 90 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfüge über mindestens ein Fernsehgerät und habe dies auch bei der GEZ angemeldet. Da Zweitgeräte nicht angegeben werden müssten, brauche auch der TV-Besitzer, der zusätzlich über ein Mobiltelefon verfüge, dieses auch nicht gesondert bei der GEZ anzumelden.

Laut Zeitungsbericht hatten die Ministerpräsidenten der Länder 2004 festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 an auch internet-taugliche Computer gebührenpflichtig werden. Bleibe es dabei, so würden alle ans Internet angeschlossenen PC sowie Handys und Taschencomputer im Grundsatz gebührenpflichtig, schrieb das Blatt unter Berufung auf den Verband der privaten Rundfunkanbieter VPRT.