Geteiltes WLAN ist für Betreiber ein rechtliches Risiko
Stand: 12.01.2012
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Berlin - Experten warnen Betreiber drahtloser Netzwerke davor, ihren Internetzugang für Dritte zu öffnen. Niko Härting von der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärt: "Ein geteiltes WLAN ist für den Betreiber ein rechtliches Risiko."
Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Nachbarn oder Freunde über den eigenen Zugang Raubkopien herunterladen. "In solchen Fällen will es ja meistens keiner gewesen sein", erklärt Härting. "Und dann haftet im Zweifelsfall der Anschlussinhaber."
Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010. Demnach kann jemand, der seinen Netzzugang nicht verschlüsselt, für Urheberrrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. "Darunter fällt auch, wenn ich jemandem mein Passwort gebe", sagt Härting.
Über Internetdienste wie www.wifis.org können WLAN-Besitzer den Namen ihres Netzes (SSID) in eine Kontaktadresse für neue Nachbarn verwandeln. Der Service dient zuerst nur zur Kontaktaufnahme, natürlich lässt sich darüber aber auch eine Mitnutzung des Anschlusses verabreden. Bei diesem Modell ist im Nachhinein aber nur schwer erkennbar, wer im Internet was gemacht hat. Andere Anbieter wie Fon oder Hotsplot verwenden zum Teilen von WLANs dagegen spezielle Soft- oder Hardware, mit der verschiedene Nutzer und ihre Downloads besser zu identifizieren sind.