Gesichter auf Bildern im Netz verpixeln - Ordnungsgeld droht
Stand: 18.06.2014
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Berlin - Wer im Netz Videos oder Fotos veröffentlicht, auf denen Menschen zu erkennen sind, braucht in der Regel deren Einverständnis. Hat er das nicht, muss er die Gesichter unkenntlich machen, was auch als verpixeln bezeichnet wird. Ansonsten kann die Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit einem sogenannten Ordnungsgeld bestraft werden. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 13 W 332/13) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte eine Tageszeitung auf ihrer Internetseite das Video eines Polizeieinsatzes in einer Diskothek veröffentlicht. Auf den Bildern waren die Gesichter von fünf Polizisten zu erkennen. Auch nach einem Gerichtsbeschluss, das Video von der Seite zu nehmen oder zumindest die Gesichter zu verpixeln, blieb der Film unverändert online. Daraufhin kam es zum Verfahren, bei dem die Kammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängte.
Die Höhe einer Strafzahlung hängt den Richtern zufolge grundsätzlich davon ab, wie viele Verletzungen des Persönlichkeitsrechts festgestellt werden. In dem Fall trug aber auch der Umstand, dass die Zeitung den Gerichtsbeschluss missachtete, zu einer "spürbaren" Strafe bei.