Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Gesichter auf Bildern im Netz verpixeln - Ordnungsgeld droht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer im Netz Videos oder Fotos veröffentlicht, auf denen Menschen zu erkennen sind, braucht in der Regel deren Einverständnis. Hat er das nicht, muss er die Gesichter unkenntlich machen, was auch als verpixeln bezeichnet wird. Ansonsten kann die Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit einem sogenannten Ordnungsgeld bestraft werden. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 13 W 332/13) weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

In dem Fall hatte eine Tageszeitung auf ihrer Internetseite das Video eines Polizeieinsatzes in einer Diskothek veröffentlicht. Auf den Bildern waren die Gesichter von fünf Polizisten zu erkennen. Auch nach einem Gerichtsbeschluss, das Video von der Seite zu nehmen oder zumindest die Gesichter zu verpixeln, blieb der Film unverändert online. Daraufhin kam es zum Verfahren, bei dem die Kammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängte. 

Die Höhe einer Strafzahlung hängt den Richtern zufolge grundsätzlich davon ab, wie viele Verletzungen des Persönlichkeitsrechts festgestellt werden. In dem Fall trug aber auch der Umstand, dass die Zeitung den Gerichtsbeschluss missachtete, zu einer "spürbaren" Strafe bei.