Gesetz gegen Internetabzocke in Kraft
Stand: 01.08.2012
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Berlin - Viele Verbraucher sind in der Vergangenheit Opfer dreister Internet-Abzocke geworden. Ein heute in Kraft getretenes Gesetz soll diesen Kosten- und Abofallen nun den Garaus machen.
Das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird deutlich eingedämmt: Zum heutigen 1. August tritt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, die Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" anzugeben. Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet ist. Diese sogenannte Button-Lösung ist auch in einer EU-Richtlinie vorgesehen.
Beim Beschluss der neuen Gesetzesregelung im Bundeskabinett sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mehr als fünf Millionen Internetnutzer seien bereits in Online-Kostenfallen getappt. Es gebe zahlreiche Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung gekommen sei. Künftig sind Verbraucher nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisierte am Dienstag, die Neuregelung bedeute ein "erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber". Für viele kleine Internethändler wachse damit zudem die Gefahr, "Opfer einer neuen Abmahnwelle (zu) werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen". Zur Umsetzung der Vorschriften hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) einen Ratgeber bereitgestellt.