Gericht untersagt irreführende Werbung von 1&1
Stand: 21.05.2010
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Koblenz - Der Telefon- und Internetanbieter 1&1 muss als kostenlos beworbene Zusatzangebote auch dauerhaft kostenfrei belassen, andernfalls ist die Werbung irreführend und unzulässig. Dies urteilte das Landgericht Koblenz am Freitag auf Anfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hin.
Zum Internetanschluss bot 1&1 Neukunden ein "Sicherheitspaket" mit Antivirus- und Firewall-Software an. Im Internet wurde dies auffällig als "kostenlos" beworben. Nur unten auf der Seite versteckt konnten die Kunden lesen, dass das Paket ab dem siebten Monat 4,44 Euro kostet. Allerdings war es möglich, während der sechs Freimonate zu kündigen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete das Sicherheitspaket als Mogelpaket und klagte. Mit Erfolg: Das Gesetz verbiete es ausdrücklich, Waren und Dienstleistungen als kostenlos zu bewerben, "wenn gleichwohl Kosten zu tragen sind". Dies treffe hier nach Ablauf der Freimonate zu. 1&1 könne nicht darauf verweisen, dass der Kunde ja kündigen kann, um das Sicherheitspaket dann doch für zumindest sechs Monate kostenlos zu nutzen.