Gericht: Telekom muss 0190er-Nummern nach einer Stunde abschalten
Stand: 01.07.2004
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Deutsche Telekom ist verpflichtet, Verbindungen zu kostenträchtigen 0190er-Telefonnummern nach einer Stunde zu kappen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt, in dem es eine Rechnung von mehr als 5000 Euro an einen Telefonkunden aus dem Jahr 2000/2001 aufhob. Eine der drei strittigen Verbindungen des Mannes zu einer 0190er-Nummer hatte rund 50 Stunden bestanden. Der Beklagte muss nun lediglich die Gebühr für eine Stunde in Höhe von 115,77 Euro zahlen. Die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben (Az.: 3 U 13/03).Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Deutsche Telekom ist verpflichtet, Verbindungen zu kostenträchtigen 0190er-Telefonnummern nach einer Stunde zu kappen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt, in dem es eine Rechnung von mehr als 5000 Euro an einen Telefonkunden aus dem Jahr 2000/2001 aufhob. Eine der drei strittigen Verbindungen des Mannes zu einer 0190er-Nummer hatte rund 50 Stunden bestanden. Der Beklagte muss nun lediglich die Gebühr für eine Stunde in Höhe von 115,77 Euro zahlen. Die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben (Az.: 3 U 13/03).
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs der 0190er-Nummern im August 2003 ist der Dienstanbieter selbst verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde abzubrechen. Ob darüber hinaus auch der Netzbetreiber weiterhin in dieser Pflicht steht, war in dem Verfahren nicht zu entscheiden, da es noch um eine alte Rechtslage ging.