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Gericht: Glasfaser-Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Glasfaser-Technologie bietet viele Vorteile wie hohe Bandbreiten und ist zunehmend gefragt, doch Glasfaseranschlüsse sind noch nicht überall verfügbar. Glasfaseranbieter versuchen dennoch, schon vor dem tatsächlichen Glasfaserausbau, vor Ort Kunden zu gewinnen und an sich zu binden. Dies erfolgt beispielsweise mit an der Haustür abgeschlossenen Vorverträgen. Bis der Glasfaseranschluss geschaltet und nutzbar ist, kann es teils Wartezeiten von mehreren Monaten geben. Doch ab welchem Zeitpunkt beginnt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages? Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat dazu ein grundsätzliches Urteil gefällt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist (Az.: 10 UKl 1/24 vom 19.12.2024). Der beklagte Glasfaseranbieter will in Revision gehen.

Mindestvertragslaufzeit startet nicht erst bei Anschlussschaltung

Nach Ansicht des Gerichts beginnt die Mindestlaufzeit bei Verträgen zu Glasfaser-Internet bereits mit dem Vertragsabschluss durch den Kunden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Glasfaseranbieters fand sich dagegen eine Klausel, die den Start der Mindestvertragslaufzeit erst auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses festlegte. Da es bis zur Freischaltung teils Monate dauern kann, wäre der Kunde aber bei der anfänglichen Laufzeit seines Vertrages länger als die rechtlich erlaubten 24 Monate an den Anbieter gebunden. Daher ist dieser Passus in den Geschäftsbedingungen laut dem Gerichtsurteil unwirksam.

Während der Wartezeit auf die Glasfaser-Schaltung erhalten Kunden keine Leistung von dem gewählten Glasfaseranbieter. In der Regel macht es für die Kunden aber keinen Sinn, zur Überbrückung dieses Zeitraums bei einem anderen Provider einen Vertrag per DSL oder Kabel-Internet mit den üblichen 24 Monaten Laufzeit abzuschließen.

Mit DSL-Übergangstarif Wartezeit bis zur Glasfaserschaltung überbrücken

Doch es gibt eine komfortable Alternative: Möchten Kunden beispielsweise Glasfaser bei der Telekom buchen, sind DSL-Übergangstarife der Telekom eine gute Wahl. Sie erhalten zunächst einen Vertrag für einen DSL-Anschluss. Dessen Laufzeit endet umgehend bei Verfügbarkeit von Glasfaser. Nach Absprache mit der Telekom erhalten Kunden einen neuen Vertrag für den Glasfaseranschluss und werden automatisch auf Glasfaser umgeschaltet. So lässt sich eine Wartezeit ohne Internetanschluss vermeiden und Kunden surfen direkt über einen Zugang des gewählten Internetanbieters.

Ob Glasfaser und solche Übergangstarife auch bei Ihnen verfügbar sind, können Sie mit dem Tarifrechner von Verivox prüfen: Einfach Ihre Adresse angeben und wir zeigen Ihnen die verfügbaren Tarife.

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