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Geodaten: Internetwirtschaft geht Selbstverpflichtung ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Mit einer Selbstverpflichtung will die Internetwirtschaft den Datenschutz bei Geodatendiensten regeln. Das Bundesinnenministerium will zudem gesetzliche Mindeststandards für alle Internetdienste. Eine Auflistung der geplanten Regeln:

Zentrale Anlaufstelle

Verbraucher sollen für alle Dienste eine zentrale Anlaufstelle erhalten. Betroffene sollen auf einem Internetportal mit wenigen Klicks Widerspruch einlegen können. Dazu müssen sie nur ihre E-Mail-Adresse angeben, keine weiteren Daten. Beantragen können sie etwa, dass in Straßenfotodiensten Hausfassaden, Menschen oder Autos unkenntlich gemacht werden. Geplant ist zudem eine telefonische Beratungsstelle. Auch per Post soll Widerspruch möglich sein.

Grundsätzliche Pflichten

Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, Gesichter und Autokennzeichen immer unkenntlich zu machen. Zudem müssen die Anbieter angeben, wann sie Aufnahmen für ihre Dienste planen. Über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln müssen sie verständlich und an leicht auffindbarer Stellen informieren.

Kontrolle und Sanktionen

Der Kodex ist verbindlich. Die Einhaltung sollen die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen kontrollieren. Zusätzlich ist eine Beschwerdestelle für Verbraucher vorgesehen. Für den Fall von Verstößen sind Sanktionen vorgesehen, die bis zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro reichen können.

Rote Linie

Das geplante Gesetz soll für alle Internetdienste Mindeststandards definieren, die nicht unterschritten werden dürfen. Geahndet werden sollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Dabei geht es vor Veröffentlichung von Personenprofilen, also gesammelter Daten über einen Menschen. Nicht strafbar sein soll das bloße Sammeln der Daten.

Sanktionen

Die Vorschläge des Innenministers sehen auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verstößen vor. Dieser könnte sich gegen öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen richten. Die Strafen sollen nicht nur die Betroffenen entschädigen, sondern auch eine abschreckende Wirkung haben.