Gema will gegen YouTube klagen
Stand: 30.09.2010
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Berlin/Paris - In Frankreich hat das Videoportal YouTube seine Urheberrechts-Streitigkeiten mit der Musikindustrie bereits gelöst. In Deutschland geht der Konflikt um die Online-Verwertungsrechte von Musikstücken und Videos dagegen in die nächste Runde. Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat vor, zusammen mit Partner-Gesellschaften die Video-Seite, die zu Google gehört, in einem Hauptsacheverfahren zu verklagen. YouTube soll dadurch gezwungen werden, eine Reihe ausgewählter Musikstücke zu löschen.
Die Gema hatte zuvor vergeblich versucht, Google in einem Schnellverfahren vor dem Landgericht Hamburg zur Löschung von 75 Songs auf YouTube zu bewegen. Die Richter erkannten die Eilbedürftigkeit der Forderung nicht an. Laut einem Gerichtssprecher gaben sie aber zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Es liege nahe, dass YouTube bislang nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen.
"Die Gema und ihre Partner halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung optimistisch, dass unsere Ansprüche gegen YouTube gerechtfertigt sind", sagte Gema-Chef Harald Heker.
Die Gema vertritt nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie mehr als eine Million Rechteinhaber aus aller Welt. Nach Darstellung von Google waren die finanziellen Forderungen der Gema so hoch, dass YouTube mit jedem abgerufenen Video Geld verloren hätte. Die Gema betont, dass neben der Höhe des Entgeltes auch das genaue Abrechnungsverfahren umstritten sei. Eine Pauschalvergütung reiche nicht aus, da die Einnahmen je nach Nutzung der jeweiligen Titel ausgeschüttet werden müssten.
In Frankreich hat die Google-Tochter nun eine Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Sacem abgeschlossen. Finanzielle Details ließ Google am Donnerstag offen. Die Vereinbarung in Frankreich soll aber ähnlich wie in Italien aussehen, wo Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen teilt. Die Einigung bezieht sich allerdings nur auf YouTube Frankreich, nicht auf Songs französischer Künstler, die auf der deutschen Site von YouTube zu finden sind. Deshalb gehört die Sacem trotz der Vereinbarung in Paris zu den Gesellschaften, die als Gema-Partner in Deutschland gegen YouTube klagen.
Mit der aktuellen Entwicklung erhöht sich allerdings der Druck auf die Gema, da die von ihr vertretenen Künstler derzeit kein Geld aus den YouTube-Werbeeinnahmen erhalten. Der für YouTube zuständige Google-Manager Patrick Walker sagte, er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich oder den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben können.
YouTube hatte schon vor Jahren die Musik- und TV-Branche auf die Barrikaden gebracht. Seit dem Start der Plattform stellten Millionen von YouTube-Nutzern urheberrechtlich geschützte Musik, Videos sowie Ausschnitte aus Filmen und Fernsehsendungen online - ohne dass die Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt oder finanziell entschädigt wurden. Die Musik- und Medienkonzerne ließen die Inhalte reihenweise entfernen und verklagten YouTube. Am heftigsten holte nach der YouTube-Übernahme durch Google der MTV-Eigentümer Viacom mit einer Milliardenforderung aus.