Gema-Klage gegen Youtube von Gericht abgewiesen
Stand: 01.07.2015
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München - Youtube muss keine Gebühren für von Nutzern eingestellte Inhalte an die Gema bezahlen. Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten. Nach Angaben der Youtube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte.
Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streiten sie und mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar