Freie Routerwahl bald beschlossen?
Stand: 16.10.2015
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Berlin - Bislang konnten Internet-Anbieter ihren Kunden vorschreiben, mit welchem Gerät sie sich ins World Wide Web einwählen. Ein neuer Gesetzesentwurf soll das nun ändern. Mit der freien Routerwahl beschließen Union und SPD eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag.
Neue Definition stützt Gesetzesänderung
Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als «Netzabschlusspunkt» definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.
Befürworter des feien Netzzugangs
Gegen den Routerzwang hatten sich vor allem die Hersteller von Netzwerk-Endgeräten ausgesprochen. Aber auch Organisationen wie der Chaos Computer Club und die Free Software Foundation Europe hatten sich für die Änderung stark gemacht. Sie befürchten, dass die Provider ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für inzwischen selbstverständliche Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.
Gegner des feien Netzzugangs
Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs kam vor allem von den Kabelbetreibern, weil sie technische Störungen befürchten. In einer Anhörung der Bundesnetzagentur behauptete etwa der Kabelanbieter UnityMedia, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur «Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern» führen könnten. In der Folge seien «garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang» zu leisten. Diese Argumente wurden allerdings von etlichen Experten als unzutreffend zurückgewiesen.
Bundesrat hat Einwände
Zuletzt hatte der Bundesrat sich die Position der Provider zu Eigen gemacht und Bedenken gegen eine Abschaffung des Routerzwangs formuliert. Das Gesetz ist aber nicht mitbestimmungspflichtig, so dass der Bundestag alleine über die Änderung entscheiden kann.