Flut an Verbraucherbeschwerden zum Telefon-Anbieterwechsel
Stand: 26.08.2013
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Bonn - Wegen der Flut an Beschwerden zum Telefon-Anbieterwechsel weitet die Bundesnetzagentur ihre Untersuchungen aus. Die Regulierungsbehörde prüft in drei laufenden Bußgeldverfahren nun nicht mehr nur, ob die neuen, sondern auch ob die bisherigen Anbieter von Verbrauchern ihre Pflichten gegenüber Kunden verletzt haben, wie die Behörde am Freitag in Bonn erklärte.
Die aktuellen Beschwerdezahlen zeigten, dass die gesamte Branche noch "erhöhte Anstrengungen" unternehmen müsse, um eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen, mahnte Netzagentur-Präsident Jochen Homann.
Seit Mai vergangenen Jahres haben Telefonkunden deutlich mehr Rechte: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer seitdem auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Die Netzagentur hatte kürzlich aber bekanntgegeben, dass es bei Anbieterwechseln trotz der verbesserten Verbraucherrechte in tausenden Fällen zu Beschwerden kommt. Die Regulierungsbehörde hatte innerhalb von 13 Monaten über 4000 Mal einschreiten müssen.
Seit Dezember ist laut Netzagentur der alte Anbieter verpflichtet, die Versorgung wieder aufzunehmen, sollte der Wechsel scheitern. Zuvor war nur der neue Anbieter verpflichtet, für einen "weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel" zu sorgen. Seit einigen Monaten untersucht die Behörde daher auch Fälle, in denen der alte Anbieter die Versorgung des Kunden nicht sichergestellt hat.
Homann forderte die Verbraucher auf, sich bei der Netzagentur zu beschweren, sollte ein Anbieterwechsel nicht funktionieren wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Behörde setze sich "für jeden einzelnen Verbraucher ein" und gehe gezielt auf betroffene Unternehmen zu, erklärte er.