Flatrates für Musikdienste nun auch in Deutschland möglich
Stand: 08.12.2011
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München/Berlin - Gegen eine monatliche Pauschalgebühr unbegrenzt im Internet Musik hören und online abspeichern - das war bislang in Deutschland nicht möglich. Bitkom und Gema haben sich nun jedoch auf eine Urhebervergütung geeinigt.
Der Markt für Musik aus dem Internet wird in Deutschland künftig noch mal kräftig wachsen: Nach jahrelangem Streit um die Höhe der Urhebervergütungen für Betreiber von Online-Musikportalen haben der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema jetzt eine Einigung erzielt, wie die Gema am Donnerstag in München mitteilte. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Songs über das Internet.
Angebote werden attraktiver
Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können." Dadurch würden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer "sehr viel attraktiver als bisher".
Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte mit Blick auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden. Der Vertrag von Bitkom und Gema gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002.
Google sieht Einigung als "das richtige Signal"
Der Internet-Konzern Google begrüßte die Einigung. "Das ist das richtige Signal", sagte ein Unternehmenssprecher, sagte ein Unternehmenssprecher auf dapd-Anfrage in Hamburg. Was dies aber für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Nutzer des schwedischen Spotify müssen ein Abo bezahlen oder Werbung akzeptieren. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden Bitkom und Gema ihre Verhandlungen weiter fortsetzen, hieß es. Ebenso laufen weiter Verhandlungen für Online-Videoangebote. Der Google-Sprecher sagte, die Verhandlungen mit der Gema für den Video-Dienst YouTube seien von dem neuen Vertrag "nicht tangiert". Dort stehe weiterhin eine Einigung aus.