Fehlerhafte Abrechnung bei T-Online?
Stand: 02.12.2002
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PC-WELT-Umfrage: Fast jeder Fünfte hatte schon einmal Ärger mit der T-Online-Abrechnung Die Abrechnungen von T-Online bergen für Nutzer mitunter böse Überraschungen: Auf der Rechnung für Verbindungen ins Internet können statt fünf Minuten im Rekord-Fall auch schon einmal 198 Minuten berechnet werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift PC-WELT (Ausgabe 1/2003) wandte sich ein Leser, dessen T-Online-Abrechnung fehlerhafte Verbindungszeiten aufwies, an die Redaktion. Interessant: Als Einwählzeitpunkt für das angeblich 185-minütige Surfen ist in der Rechnung die Uhrzeit 22:21:04 aufgeführt - bereits um 22:26:04 Uhr findet sich jedoch schon der nächste Einwählzeitpunkt, der die erste Einwahl logisch auf fünf Minuten beschränken müsste. Der Kommentar von T-Online auf die Nachfrage des Nutzers: Man habe die Entgelte sorgfältig geprüft, sie seien korrekt berechnet worden.
Der genannte T-Online-Kunde ist laut einer nicht-repräsentativen Umfrage der PC-WELT unter 1.298 Lesern offenbar nicht der Einzige, dem eine fehlerhafte Rechnung zugestellt wurde: Fast jeder fünfte (18,9 Prozent) der vom Magazin Befragten gab an, schon einmal Ärger wegen der T-Online-Abrechnung gehabt und reklamiert zu haben.
Die PC-WELT rät Geschädigten, sich vom Anbieter nicht abwimmeln zu lassen. Rechtsanwältin Esther Augustin gegenüber der Zeitschrift: "Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter beweisen, dass er die Leistungen richtig abgerechnet hat. Wenn der Abonnent meint, dass ein Fehler vorliegt, hat er das Recht, nicht den vollen Betrag der Rechnung zu überweisen, sondern den durchschnittlichen Wert der letzten sechs Monate." Am besten sei es, so die Anwältin, sofort - per Einschreiben mit Rückschein - Widerspruch einzulegen. Für die nächste Abrechnung biete eine vom Nutzer geführte Notiz über die eigenen Online-Verbindungen außerdem vor Gericht gute Argumente gegen erneute Abrechnungsfehler.