FAZ: Klage aus Brüssel wegen Vorratsdatenspeicherung
Stand: 29.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition muss möglicherweise wegen dem Streit über die Vorratsdatenspeicherung mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) erwägt die EU-Kommission diesen Schritt, da sie nach mehreren Mahnungen nicht mehr bereit sei, Deutschland noch mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zu geben. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wurde dazu am Dienstag eine Stellungnahme nach Brüssel übermittelt. Falls die Kommission damit nicht zufrieden ist, drohen Deutschland ein Gerichtsverfahren und hohe Strafzahlungen. Zugleich schwelt der koalitionsinterne Zwist um die Speicherung weiter.
Deutschland musste bis März 2009 die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Im März 2010 hob das Bundesverfassungsgericht jedoch Teile des entsprechenden nationalen Gesetzes aus dem Jahr 2007 auf. Eine Neuregelung scheiterte bisher an den widersprüchlichen Wünschen des Innen- und des Justizressorts. Inzwischen hat die EU-Kommission angekündigt, die Richtlinie zu überarbeiten.
Den genauen Inhalt ihrer Stellungnahme an die Kommission gibt die Bundesregierung nicht bekannt. Nach Darstellung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wird darin der Vorschlag der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren vorgestellt. Damit würden Daten, die bei Telefon- und Internetfirmen vorhanden sind, bei Verdacht "eingefroren" und könnten dann später von den Ermittlern genutzt werden.
Strafe in Millionenhöhe möglich
Falls der EU-Kommission das Dokument aus Berlin nicht genügt, kann sie gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Erkennt das Gericht ein Versäumnis Deutschland, kann es ein entsprechendes Urteil fällen. Kommt die Bundesrepublik den gerichtlichen Auflagen nicht nach, kann die EU-Kommission beantragen, dass eine Strafzahlung verhängt wird.
Die Höhe ist unklar. Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist die Rede von einem "Pauschalbetrag oder Zwangsgeld" in einer Höhe, "die (die Kommission) den Umständen nach für angemessen hält". Sie richtet sich in der Regel nach dem Bruttosozialprodukt des jeweiligen Mitgliedstaates und nach der Schwere des Vergehens. Einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", wonach die Strafe zwischen 13.000 und 823.000 Euro am Tag betragen könnte, wollte das Bundesjustizministerium am Donnerstag nicht bestätigen.
Im Verfahren wegen des VW-Gesetzes hatte die EU-Kommission im November angekündigt, sie wolle vor dem EuGH durchsetzen, dass Deutschland für jeden seit dem ersten Urteil vergangenen Tag 31.000 Euro und bis zur endgültigen Umsetzung einer EU-konformen Regelung 282.000 Euro pro Tag zahlen muss. Das wären insgesamt mehr als 45 Millionen Euro.
Auch wenn sich die EU-Kommission mit der deutschen Stellungnahme zufriedengibt - eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist weiter nicht in Sicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lehnt den Vorschlag Leutheusser-Schnarrenbergers zur Dateneinfrierung ab. Noch am Mittwoch erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin, die Quick-Freeze-Regelung reiche nicht aus, "um den Erfordernissen einer Mindestspeicherfrist im Sinne auch der EU-Regelung Genüge zu tun". Zudem sei sie für die Bekämpfung schwerer Straftaten nicht ausreichend.
Nachrichten zum Thema
- Verdachts- statt Vorratsdatenspeicherung?
- 50.000 mal Nein zur Vorratsdatenspeicherung
- Streit um Vorratsdatenspeicherung: Koalition weiter uneins
- Vorratsdatenspeicherung zum Schutz des Urheberrechtes gefordert
- Vorratsdatenspeicherung: "Quick-Freeze-Verfahren" in der Kritik
- Innenminister fordern Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung
- Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor