FAZ: Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet nicht ab 1. August
Stand: 31.07.2009
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Berlin - Laut Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitag) tritt das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet nicht wie geplant am 1. August in Kraft. Die Zeitung schreibt, dass das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetz wegen europarechtlicher Vorgaben vorerst nicht zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten leiten werde. Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu Kinderpornografie im Netz zu erschweren. Auf den Seiten sollen rote Stoppschilder erscheinen. Hierdurch soll Benutzern deutlich gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Kritiker hatten bemängelt, dass damit der Zensur des Internets der Weg bereitet, der Missbrauch von Kindern aber nicht verhindert werde.
Der Ministeriumssprecher erklärte, die Bundesregierung sei zwar der Meinung, dass es keine Pflicht gebe, das Gesetz in Brüssel zu melden. Jedoch habe man dies im Juli vorsorglich getan, um damit jeden Zweifel an der Rechtssicherheit auszuschließen. Die EU-Kommission könne sich innerhalb einer Frist von drei Monaten äußern. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits beschlossen.
Das Bundeskriminalamt soll den Internet-Anbietern ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-Adressen geben. Bevor die Porno-Seiten auf der Sperrliste auftauchen, soll aber versucht werden, sie zu löschen. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten bleibt strafrechtlich folgenlos. Internet-Experten hatten die Wirkung des Gesetzes infrage gestellt, da die Sperren einfach zu umgehen seien.