Facebook soll Nutzer bei Veränderungen um Erlaubnis bitten
Stand: 11.11.2011
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New York - Facebook ändert seine Privatsphäre-Einstellungen öfter als vielen lieb ist. Zudem setzt das soziale Netzwerk seine Nutzer darüber meist nicht in Kenntnis. Datenschützer gingen deshalb weltweit auf die Barrikaden und US-Behörden leiteten eine Untersuchung ein - nun zeichnet sich ein Erfolg ab.
Zwei Jahre nach Einleitung der Datenschutzprüfung bei Facebook durch die zuständigen US-Behörden stehen beide Seiten einem Zeitungsbericht zufolge kurz vor einer Einigung. Demnach soll Facebook seine Nutzer künftig vor einer Änderung seiner Einstellungen zur Privatsphäre um Zustimmung bitten, berichtete das "Wall Street Journal" am Freitag. Die Vereinbarung müsse noch von der US-Handelskommission (FTC) gebilligt werden, hieß es.
Ein Bündnis von zehn Datenschutz-Initiativen, unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (EPIC), hatte sich im Dezember 2009 bei der FTC über Änderungen der Facebook-Einstellungen beschwert und dem Unternehmen eine Täuschung der Nutzer vorgeworfen. Damals führte Facebook die Möglichkeit ein, persönliche Statusmeldungen für jedermann sichtbar zu machen - als Reaktion auf die zunehmende Bedeutung von Twitter, wo alle Mitteilungen öffentlich sind.
Die jetzt geplante Regelung sieht laut "Wall Street Journal" vor, dass Facebook vor grundlegenden Änderungen der Einstellungen zur Privatsphäre erst eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen muss. Außerdem soll sich Facebook bereit erklären, 20 Jahre lang unabhängigen Überprüfungen seiner Datenschutzstandards auszusetzen. Facebook hat zurzeit weltweit mehr als 800 Millionen Nutzer.
Deutsche Datenschützer skeptisch
Der für Facebook zuständige Hamburger Datenschützer Johannes Caspar begrüßte die sich abzeichnende Verpflichtung grundsätzlich - entscheidend sei jedoch "die Art und Weise, wie sie im Einzelfall umgesetzt wird". Das Unternehmen müsse die Nutzer transparent über die Datenverarbeitung informieren, das geschehe derzeit in vielen Bereichen nicht, sagte Caspar. Zudem sei die Freiwilligkeit wichtig: Mitglieder dürften nicht vor die Wahl gestellt werden, beispielsweise der Gesichtserkennung zuzustimmen oder gleich das Online-Netzwerk zu verlassen. "Gerade von Minderjährigen wird man kaum erwarten könne, dass sie sich einer für Ihren Datenschutz nachteiligen Änderungen der Nutzungsbedingungen widersetzen und aus dem Netzwerk ausscheiden."
Caspar hatte am Donnerstag im Streit um die Gesichtserkennung rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt. Der Datenschützer hält die Funktion nicht für rechtskonform. Das US-Unternehmen weist den Vorwurf zurück. Facebook-Nutzer können Fotos auf die Plattform hochladen und abgebildete Personen aus ihrer Freundesliste markieren. Einmal gekennzeichnete Kontakte können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen.