Facebook: Klage um 50-Prozent-Anteil ist "abscheulicher Betrug"
Stand: 27.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
New York - Das Online-Netzwerk Facebook hat die Klage eines New Yorker Geschäftsmannes, der vor Gericht einen Milliarden-Anteil an dem Unternehmen einfordert, als "dreisten und abscheulichen Betrug" zurückgewiesen. Facebook und dessen Gründer Mark Zuckerberg erklärten am Donnerstag in einer 23-seitigen Stellungnahme, die Klage gründe auf einem "gefälschten Vertrag und erfundenen Beweisen". Der Geschäftsmann Paul Ceglia erhebt Anspruch auf die Hälfte von Zuckerbergs Anteil an dem milliardenschweren Netzwerk.
Der Klageschrift von Ceglia zufolge verpflichtete sich Zuckerberg im April 2003 in einem Vertrag, bis zum 1. Januar 2004 für 2000 Dollar eine Internetseite mit dem Namen "The Face Book" oder "The Page Book" zu entwickeln. Ceglia sei mit 50 Prozent an dem Projekt beteiligt gewesen, dann habe ihn Zuckerberg aber übergangen. Ceglia hatte die Klage bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Im April präsentierte er einen E-Mail-Austausch mit Zuckerberg, der seine Ansprüche belegen soll.
Facebook bestätigte in der Antwort, dass Zuckerberg 2003 einen schriftlichen Vertrag mit Ceglia abgeschlossen habe. Darin sei es aber um "einige eingeschränkte Dienstleistungen einzig und allein im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionsunfähigen und nun gelöschten Website mit dem Namen StreetFax.com" gegangen. Zu keiner Zeit sei es um Facebook oder ein ähnliches soziales Netzwerk gegangen.
Zuckerberg hatte die Internetadresse facebook.com im Januar 2004 angemeldet, im Monat darauf ging das soziale Netzwerk online. Heute wird der Wert des Unternehmens auf 50 Milliarden Dollar geschätzt, mehr als 600 Millionen Menschen nutzen die Internetseite weltweit.
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