Facebook-Irrsinn: Öffentlicher AGB-Widerspruch gilt nicht
Stand: 07.07.2016
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Düsseldorf - Schon öfter gab es bei Facebook sogenannte Kettenbrief-Wellen. Dabei wird ein öffentlicher Post von vielen anderen Nutzern geteilt. Häufig traten diese Kettenbriefe in Verbindung mit neuen Nutzungsbedingungen von Facebook auf. In diesen Posts widersprachen die Nutzer den Änderungen – allerdings wirkungslos.
Immer wieder kursieren Kettenbriefe in dem sozialen Netzwerk, die einen vorgefertigten Widerspruch beinhalten. Credo: Teile diesen als Statusmeldung, und deine Bilder und Texte sind vor einem Zugriff durch Facebook sicher. Viele Nutzer veröffentlichen diesen Beitrag in ihrer Chronik - und verbreiten damit mitunter blanken Unsinn.
So ist momentan wieder ein Kettenbrief in Umlauf, der sich zum Beispiel auf Strafgesetzbuch-Artikel beruft. Zunächst stehen im Strafgesetzbuch Paragrafen und keine Artikel. Das ist aber nicht alles: In den zitierten Gesetzestexten geht es nicht um Datenschutz oder Urheberrechte, wie man meinen könnte - sondern zum Beispiel um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch der Hinweis auf "neue" Facebook-Richtlinien in diesem Kettenbrief ist falsch. Die letzte Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Facebook im Januar 2015 vorgenommen.
Wer mit den Bedingungen des sozialen Netzwerks nicht einverstanden ist, dem bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder so wenig private Dinge wie möglich zu posten - oder Facebook zu verlassen.