Facebook: Auf die Einstellungen kommt es an
Stand: 18.09.2014
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Hamburg. Facebook ist heute fester Bestandteil im Alltag von knapp 30 Millionen Deutschen. Doch nur wenige nutzen die vielen Einstellungsmöglichkeiten vollständig - dabei lohnt sich die Mühe.
Denn nützliche Funktionen wie Freundeslisten oder das Aktivitätenprotokoll machen das Surfen auf Facebook nicht nur effizienter, sie können auch vor unangenehmen Überraschungen schützen.
8 Tipps zum richtigen Umgang mit Facebook:
1. Aktivitätenprotokoll nutzen
Das Aktivitätenprotokoll listet alle Aktionen des Nutzers chronologisch auf. "Es ist nur für die eigene Chronik einsehbar und lässt sich nach bestimmten Aktivitäten filtern", sagt ein Sprecher des Netzwerks. Diese können darüber auch rückgängig gemacht werden: Zum Beispiel ein versehentlich gesetztes "Gefällt mir". Auch wer welchen Beitrag sehen kann, lässt sich über das Protokoll prüfen und einstellen, etwa von "Öffentlich" auf "Freunde".
2. Veranstaltungen richtig erstellen
Die Schlagzeilen von Facebook-Partys, bei denen wildfremde Menschen private Feiern stürmten, gingen durch die Medien. Dabei ist die Veranstaltungs-Funktion an sich nützlich. Nur bei der Zielgruppe sollte man aufpassen. Die ist nämlich automatisch auf "Gäste und Freunde" eingestellt. Bei dieser Einstellung können die eingeladenen Personen auch selbst Gäste einladen, bei "Offene Einladung" dürfen selbst Freunde der Eingeladenen ihrerseits Gäste einladen. Ganz ohne Einschränkung des Publikums ist die Option "Öffentlich". Diese sollte niemals für private Partys gewählt werden. Wer ganz sicher gehen will, wer zu der Veranstaltung kommt, wählt die Gäste über die Option "Nur eingeladene Gäste" einzeln aus.
3. Freundeslisten erstellen
Die engen Freunde sollen die Urlaubsbilder sehen, die Kollegen nicht? Mithilfe von Listen ist das kein Problem. Fährt man im Newsfeed über den Namen des Freundes, wird der aktuelle Status angezeigt. Bei Nutzern, die keine Listen führen, ist dieser in der Regel "Freunde". Mit einem Klick darauf kann das geändert werden. Als Standard bietet Facebook die Listen "Enge Freunde" und "Bekannte" an.
Auch neue Listen können erstellt werden - zum Beispiel "Arbeitskollegen". Die so angelegten Listen finden sich am linken Rand der Startseite. Mit einem Klick darauf öffnet sich ein neuer Newsfeed, der nur die Aktivitäten der dort einsortierten Freunde anzeigt. Wer nun die Urlaubsbilder nur mit Freunde teilen will, kann diese Liste beim Posten als Zielgruppe auswählen. "Diese sind dann nur für das ausgewählte Publikum sichtbar", sagt der Sprecher. Das gelte auch, wenn ein Freund den Inhalt weiter teilt.
4. Nichts unbedacht veröffentlichen
Auch wenn die Privatsphäre genau eingestellt ist - Nutzer sollten wachsam bleiben, rät Carola Elbrecht, Expertin für digitale Rechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Freund ist nicht gleich Freund", mahnt sie und empfiehlt: "Facebook-User sollten sich immer fragen: Was würde ich meinen Freunden auch im echten Leben erzählen?"
Vor unbedachten Posts warnt auch Antje Burmester, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. "Selbst wenn ein Beitrag nur an Freunde geteilt wird, kann der Inhalt auch zum Chef oder an andere ungewünschte Stellen gelangen." Der krankgeschriebene Handwerker sollte auf seiner Facebook-Chronik also besser nicht im Blaumann auf der Eigenheim-Baustelle posieren.
5. Den eigenen Newsfeed managen
In den Privatsphäre-Verknüpfungen am oberen rechten Bereich der Chronik können nicht nur Nutzer, sondern auch Anwendungen blockiert werden. Wen permanente Einladungen zu Spielen nerven, kann dort das jeweilige Programm oder eine Werbeanzeige ausblenden. Im Newsfeed selbst lassen sich einzelne Beiträge verbergen oder Nutzer komplett ausblenden. Das geht per Klick auf das Pfeilsymbol am rechten Rand eines Beitrags und die Wahl der entsprechenden Option.
Doch auch das eigene Verhalten steuert, was im Newsfeed angezeigt wird: "Er generiert sich aus den Beiträgen von Freunden sowie gelikten Seiten", beschreibt der Sprecher von Facebook. Das heißt: Wer zum Beispiel bei vielen News-Seiten "Gefällt mir" gedrückt hat, bekommt auch viele Nachrichten in seinem Feed angezeigt.
6. Gesetze auch im Netz beachten
Auch in sozialen Netzwerken gelten gesetzliche Regelungen wie das Recht am eigenen Bild. "Spezielle Vorsicht gilt, wenn andere Personen auf dem Foto sind", mahnt Carola Elbrecht. Diese müssen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Schlimmstenfalls drohen Unterlassungsansprüche und Geldstrafen. Die Meinungsfreiheit hat ebenfalls Grenzen. Rassistische oder sexistische Kommentare können den Job kosten. "Dafür müssen Arbeitnehmer Konsequenzen tragen. Das können Abmahnungen und in Extremfällen auch Kündigungen sein", sagt Anje Burmester.
7. Mit Spam-Beiträgen richtig umgehen
Oft erscheinen im Newsfeed reißerische oder scheinbar völlig unglaubliche Videos (etwa: "Schiffskapitän von Riesen-Hai in Stücke gerissen"), die Freunde geteilt haben. Wer sich von plakativen Überschriften locken lässt, teilt die Inhalte mit seinem Klick direkt auf seiner Chronik. So landen sie dann auch im Newsfeed der Freunde.
"Dieses sogenannte Clickjacking verstößt gegen unsere Richtlinien", stellt der Facebook-Sprecher klar. Wer sich trotzdem einmal verklickt, sollte die ungewollte Aktion über das Aktivitätenprotokoll löschen. "So wird eine weitere Verbreitung verhindert."
8. Abonnieren statt Befreunden
Wer die Beiträge eines bestimmten Menschen sehen will, muss keine Freundschaftsanfrage stellen. Hat dieser den Button "Folgen" auf seiner Chronik, genügt schon ein Klick darauf, um künftig dessen Neuigkeiten im eigenen Newsfeed zu erhalten. Auch für das eigene Konto kann diese Option eingestellt werden. Über ihre Einstellungen erreichen Nutzer an der linken Seitenleiste den Reiter "Abonnenten".
Ändern sie dort die Einstellung auf "Alle", können fortan auch Nicht-Freunde die eigenen Posts sehen. Das gilt allerdings nur für jene Beiträge, die an die Zielgruppe "Öffentlich" gepostet werden.