EuGH kippt Schutz für die Telekom im Gesetz
Stand: 03.12.2009
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Luxemburg - Bei besonders schnellem Internet und anderen sogenannten neuen Märkten der Telekommunikation wird es in Zukunft voraussichtlich mehr Wettbewerb geben. Deutschland dürfe das VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz und andere Märkte nicht generell von der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ausschließen, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. (Az: C-424/07)
In das Telekommunikationsgesetz war 2007 eine neue Vorschrift aufgenommen worden, wonach "neue Märkte" von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen sind. Der Deutschen Telekom sollte dadurch vor allem Schutz für ihre milliardenschweren Investitionen in den Ausbau des VDSL-Netzes gesichert werden.
Doch die Gesetzesänderung sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH. Nach der EU-Richtlinie sei der Gesetzgeber gar nicht zuständig. Es sei allein Aufgabe der Bundesnetzagentur, die verschiedenen Telekommunikationsmärkte zu untersuchen. Wo kein ausreichender Wettbewerb bestehe, dürfe die Agentur eingreifen. Mit dem gesetzlichen Ausschluss einer solchen Kontrolle beschneide Deutschland zudem unzulässig die Beteiligungsrechte der Telekom-Wettbewerber.
Nach dem Luxemburger Urteil schließt dies einen gewissen Schutz für wichtige Infrastrukturinvestitionen nicht aus. Allerdings dürfe dieses Ziel nicht automatisch und einseitig Vorrang genießen. Es sei Sache der Bundesnetzagentur, die Balance zum Ziel des Wettbewerbs im Interesse der Kunden zu finden. Das EuGH-Urteil ist nicht unmittelbar wirksam; sollte Deutschland sich nicht beugen, kann die EU-Kommission aber Zwangsgelder verhängen.