EU-Urteil: Daten in den USA nicht genug gesichert
Stand: 06.10.2015
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Luxemburg - Sind europäische Nutzerdaten in den USA genügend vor dem Zugriff der Behörden gesichert? Nein! So urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstagmorgen. In diesem Zuge wurde auch das Agreement zur einfachen Datenübermittlung in die USA („Safe Harbor“) für unwirksam erklärt. Die Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 basierte auf der Annahme, dass die USA einen ausreichenden Schutz von personenbezogenen Daten bei der Weitergabe garantieren. Nachdem Edward Snowden über die Internet-Überwachung berichtet hat, sind die Europäer seither anderer Meinung.
Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörde können prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.
Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf "Safe Harbor" verließen. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne "Safe Harbor" ausarbeiten.
Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte das Verfahren ausgelöst. Er klagte gegen das weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind.