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EU prüft Wettbewerbs-Beschwerden gegen Google

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf/Brüssel - Im Wettbewerbsverfahren gegen den Suchmaschinen-Giganten Google geht die Europäische Kommission nun auch Beschwerden von deutschen Verlegern nach. Dies berichtet die "WirtschaftsWoche" (Düsseldorf) vorab. Das Microsoft- Verbraucherportal ciao.de und andere Google-Wettbewerber hatten bereits bei der EU eine Beschwerde gegen Google angeschoben. Auch eine mögliche Benachteiligung der Seite Stadtplandienst.de werde untersucht.

Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte, die Europäische Kommission übernehme automatisch die Verfahren von Mitgliedsstaaten, die sich in der Sache überschneiden. "Das ist hier der Fall. Wir arbeiten weiterhin kooperativ mit der Kommission sowie den nationalen Behörden zusammen und erläutern die verschiedenen Aspekte unseres Geschäfts."

Die EU-Kommission prüft, ob Google bei der Online-Suche Ergebnisse manipuliert hat, um eigene Dienste wie Google Maps und Google News bei den Treffern an vorderster Stelle zu platzieren. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten deshalb ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld. Google-Sprecher Oberbeck sagte, grundsätzlich gebe es immer Verbesserungsmöglichkeiten. "Von daher beschäftigen wir uns mit den Bedenken."

EU-Wettbewerbkommissar Joaquín Almunia liegen Beschwerden von mehreren Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. So wurden Anfang Februar die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao vorstellig. Ciao hatte wie die Verleger zuvor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht.

Den Verlegern geht es nicht nur um die Methode, mit der Google die Suchergebnisse ermittelt, sondern auch um das Urheberrecht. Viele Verlage sind der Auffassung, dass Google von den Inhalten der Verlagspublikationen profitiere, ohne die Urheber angemessen am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen, der mit den Werbe-Einblendungen im Umfeld der Suchergebnisse erzielt werde. Oberbeck sagte, der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung werde nicht bei der EU geprüft, sondern beim Bundeskartellamt.