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EU-Minister bringen Datenschutzreform auf den Weg

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Luxemburg - Im Ringen um die seit Jahren umstrittene Datenschutzreform sind die EU-Justizminister teilweise vorangekommen. Sie billigten bei einem Treffen in Luxemburg das Kapitel vier der europäischen Datenschutzgrundverordnung, wie EU-Justizkommissarin Martine Reicherts am Freitag sagte. Damit könne das Ziel noch erreicht werden, die Reform im kommenden Jahr zu verabschieden. .

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung soll die geltenden Regeln aus dem Jahr 1995 ersetzen, als soziale Netzwerke noch kein Massenphänomen waren und es auch noch kein groß angelegtes Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne gab. Die Beratungen der Anfang 2012 von der EU-Kommission präsentierten Reform kamen bisher allerdings nur schleppend voran, da sich die Mitgliedstaaten in einer Reihe von Punkten nicht einigen können.

Einigung zum Gesamttext Ende des Jahres möglich

"Das ist ein riesiger Schritt", sagte Reicherts nun zu der Teileinigung. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass im Dezember der Gesamttext gebilligt werden könne. Dies gilt als Voraussetzung dafür, dass die Verordnung noch rechtzeitig durch das Europaparlament kommt, um im Jahr 2015 in Kraft gesetzt zu werden.

Hohe Bedeutung eines einheitlichen Datenschutzniveaus

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte zu Beginn des Ministertreffens, ein einheitliches Datenschutzniveau sei sowohl für die Wirtschaft als auch für den Schutz der Verbraucher wichtig. Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht begrüßte den Beschluss von Luxemburg. "Endlich scheint Bewegung in die Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten zu kommen", erklärte er. "Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten aufpassen, dass sie dabei nicht hinter das bereits heute geltende Datenschutzniveau zurückfallen."

Recht auf Vergessenwerden ebenfalls thematisiert

Die Minister befassten sich im Zusammenhang mit der Reform auch mit dem Recht auf Vergessenwerden im Internet. Maas sagte, in der Frage müsse jeweils im Einzelfall zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der Meinungsfreiheit abgewogen werden. Deutschland hat auch insbesondere im Bereich des Schutzes der Pressefreiheit noch Gesprächsbedarf.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai geurteilt, dass Verbraucher ein Recht auf Vergessenwerden im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Treffer in ihren Ergebnislisten löschen, wenn Angaben auf den verlinkten Webseiten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzten.

Weitere Themen des Justizministertreffens waren Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft. Hier wurde laut Diplomaten zwar grundsätzlich die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Behörde gesehen. Es gebe aber noch "erheblichen Diskussionsbedarf". Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die europäische Staatsanwaltschaft in grenzüberschreitenden Fällen Rechtshilfe bei den nationalen Behörden beantragen muss oder selbst tätig werden kann.