EU-Kommission will den Schutz gegen Internetangriffe verstärken
Stand: 30.09.2010
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Brüssel - Die EU-Kommission plant, den Schutz Europas vor Internetkriminalität sowie Großangriffen auf Netzwerke und Computer zu verstärken. Die Europäische Union stehe mit seiner Verteidigung gegen Angriffe auf wichtige Informationssysteme zwar "nicht vollkommen nackt da", aber die europäische Gesetzgebung sei in diesem Bereich "vollkommen veraltet", wie EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Brüssel erläuterte. Geplant ist demnach, dass die Urheber von Internetangriffen sowie die Hersteller der dafür benötigten Programme strafrechtlich verfolgt werden. Ihnen sollen auch härtere Strafen drohen.
Der aktuelle Fall des Computerwurms Stuxnet zeige, dass die Bedrohung durch Angriffe im Internet "enorm" sei, sagte Malmström. Der Wurm hat weltweit Computersysteme angegriffen, die Industrieanlagen wie Kraftwerke und Ölpipelines steuern. Angreifer sollen durch ihn in der Lage sein, die Anlagen zu zerstören. Nach dem Willen der Kommission sollen die EU-Mitgliedsstaaten nun auch dazu verpflichtet werden, im Fall von Angriffen über das Internet schnell auf Hilferufe anderer Staaten zu reagieren.
"Das Verbrechen geht neue Wege", begründete Malmström die Pläne, die sie mit Telekommunikationskommissarin Neelie Kroes gemeinsam vorstellte. "Es ist an der Zeit, unsere Bemühungen gegen die häufig auch vom organisierten Verbrechen genutzte Cyberkriminalität zu stärken." Als weiteren Schritt plant die Kommission eine Stärkung und Modernisierung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), um die Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten, Ermittlungsbehörden und der Wirtschaft zu intensivieren. Das im Jahr 2012 auslaufende ENISA-Mandat soll den Plänen zufolge um fünf Jahre verlängert und Personal sowie Budget schrittweise aufgestockt werden.
Die vorgestellten Pläne seien ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Internetkriminelle, da sie die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa stärkten, warb Malmström für das Vorhaben. Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat müssen den Neuerungen noch zustimmen.