EU-Kommission verzichtet vorläufig auf Forderungen an Microsoft
Stand: 28.06.2004
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Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission verzichtet vorläufig auf ihre Forderung nach neuen Betriebssystemen des US-Softwarekonzerns Microsoft. Die Brüsseler Wettbewerbshüter wollen nach eigenen Angaben vom Sonntag zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz in Luxemburg abwarten.
Die Behörde hatte Microsoft im März mit einem Rekord-Bussgeld von 497,2 Millionen Euro belegt, weil das Unternehmen sein Quasi-Monopol bei Betriebssystemen für Personalcomputer ausgenutzt und damit EU- Wettbewerbsrecht verletzt habe. Bei dem Bussgeld bleibe es, betonte eine Kommissionssprecherin am Sonntag auf Nachfrage. Für die Vorlage neuer Programme, die den kritisierten Missstand beheben sollen, bekomme Microsoft aber Zeit bis zur entsprechenden Entscheidung des Gerichts. Die Frist dafür wäre am Montag abgelaufen.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter sahen es in ihrer Entscheidung vom März als erwiesen an, dass der "Windows"-Hersteller seine monopolartige Stellung bei Betriebssystemen für Personalcomputer rechtswidrig auf den Markt der Betriebssysteme für Netzwerkrechner (Server) und Programme zum Abspielen von Multimediaangeboten (Mediaplayer) ausgeweitet hatte. Neben dem Bussgeld in nie dagewesener Höhe sollte das Unternehmen verpflichtet werden, bis zu diesem Montag Programme zu präsentieren, die eine Kombination mit den Angeboten anderer Hersteller - wie etwa Apple - erlauben.
Die Kommission bekräftigte am Sonntag, dass sie die geforderten Abhilfen nach wie vor für vernünftig und ausgewogen halte. Sie seien im öffentlichen Interesse und nötig, um den Wettbewerb auf diesem Markt wieder herzustellen. Die Behörde wolle aber den Gang der Justiz respektieren und warte deshalb mit einer Durchsetzung ihres Beschlusses, bis das Gericht über einen Microsoft-Antrag zu Übergangsmassnahmen entschieden habe. In Brüssel wird erwartet, dass diese Entscheidung im September fallen könnte.