EU-Kommission: Unklarheit über Vorratsdaten
Stand: 29.04.2015
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Brüssel - In der EU-Kommission scheint es Unklarheiten über den Umgang mit Vorratsdaten zu geben. Während Kommissar Oettinger einen neuen Gesetzesvorschlag erwartet, hat die Kommission dies verneint.
Unklarheit bei der Vorratsdatenspeicherung: Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger erwartet einen neuen EU-Vorschlag zum Thema. Eine Sprecherin der EU-Kommission verneinte entsprechende Pläne allerdings umgehend. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden bestimmte Telekommunikationsdaten eine Zeit lang gesichert, falls Fahndungsbehörden im Nachhinein darauf zugreifen wollen.
Oettinger erwartet zweiten Gesetzesvorschlag
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr kassiert. "Das Urteil des EuGH war sehr umfangreich und überraschend", sagte Oettinger in einem am Dienstag veröffentlichten Gespräch mit dem Magazin "Futurezone". "Deshalb haben wir unsere Fachleute darum gebeten, dass sie sich bei der Auswertung des Urteils auf dem Weg zu einem neuen Vorschlag Zeit lassen. Unser Zeitplan geht hier tendenziell in Richtung zweite Jahreshälfte 2016."
Bundesregierung plant Speicherung über zehn Wochen
Die Sprecherin des federführend zuständigen EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos verneinte das. "Die Kommission bringt keine neue Gesetzesinitiative zur Vorratsdatenspeicherung ein", erklärte sie. In Deutschland will die Bundesregierung die Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Dabei geht es etwa um IP-Adressen von Computern oder um Verbindungsdaten von Telefongesprächen, aber nicht um Inhalte. Die Behörden dürften sie zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen.