EU-Kommission klagt wegen Vorratsdatenspeicherung
Stand: 31.05.2012
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Brüssel - Die EU-Kommission verklagt im Streit um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Deutschland droht ein hohes Bußgeld im Falle einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
"Mehr als zwei Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufhob, ist Deutschland der Richtlinie immer noch nicht nachgekommen", teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. "Daher erhob die Kommission heute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und forderte die Verhängung von Geldstrafen."
Die Kommission schlug dem Gerichtshof nach eigenen Angaben vor, "die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen". Brüssel sprach sich dabei für ein tägliches Zwangsgeld von mehr als 315.000 Euro aus.
Die Bundesregierung setzt die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten zwecks der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus trotz mehrfacher Ermahnungen aus Brüssel nicht um. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2006 in deutsches Recht im Jahr 2010 gekippt. Union und FDP konnten sich seitdem nicht auf ein neues Gesetz einigen.
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