EU-Kommission hat Vorbehalte gegen Vorratsdatenspeicherung
Stand: 14.09.2015
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Düsseldorf - Laut einem Zeitungsbericht hegt die EU-Kommission Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission habe Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Mängelliste zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, berichtete die "Rheinische Post" am Samstag unter Berufung auf eine Stellungnahme aus Brüssel.
Die EU-Kommission rüge vor allem die verpflichtende Datenspeicherung im Inland als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die von Maas vorgebrachten Gründe für eine ausnahmsweise Einschränkung dieser Freiheit hätten die EU-Beamten nicht überzeugt.
Dem Bericht zufolge kann der Gesetzentwurf nicht wie geplant im Parlament verabschiedet werden. Es gelte nun eine neue sogenannte Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Erst danach könne das Gesetz verabschiedet werden.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte, dass die Stellungnahme der EU-Kommission zu dem Gesetzentwurf am vergangenen Montag eingegangen sei. Die ursprüngliche Stillhaltefrist sei um einen Monat verlängert worden, weil sich das Ministerium nun mit den Anmerkungen aus Brüssel auseinandersetze. "Wir prüfen jetzt die Stellungnahme und werden dann zu einem Ergebnis kommen", sagte die Sprecherin.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E-Mails sind aber ausgenommen. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.