EU-Kommission genehmigt den Vectoring-Ausbau
Stand: 20.07.2016
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Brüssel - Die europäische Kommission will weiterhin den Ausbau von schnellen Internet-Verbindungen fördern und stimmt der Vectoring-Technologie unter gewissen Auflagen zu. Demnach soll es kein verstärktes Prüfverfahren geben, was den Telekom-Wettbewerbern missfällt.
Durch Vectoring Internetgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mb/s
Beim Vectoring können in herkömmlichen Kupferkabel-Leitungen Download-Geschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Die Telekom-Wettbewerber kritisierten, dass damit in den betroffenen Bereichen die wirtschaftliche Grundlage für einen Ausbau deutlich schnellerer Glasfaserleitungen wegfalle.
Zudem ist es technisch aktuell so, dass nur ein Anbieter Vectoring in einem Nahbereich ausbauen kann. Konkurrenten kritisierten, dass nach den ursprünglichen Auswahl-Kriterien die Telekom bessere Chancen hätte, den Zuschlag zu bekommen. Auch die Kommission schätzte, dass an sie 90 Prozent der Nahbereiche gehen könnten. Nach den im Mai eingeforderten Änderungen könnten die Wettbewerber in 30 Prozent mehr Nahbereichen zum Zuge kommen, zeigt sich die Brüsseler Behörde überzeugt. Jetzt will sie unter anderem die Konditionen im Auge behalten, zu denen andere Anbieter in die Vectoring-Netze dürfen.
Der Kommission zufolge bekommen durch Vectoring 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland zum ersten Mal Zugang zu Internet-Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von mehr als 50 Megabit pro Sekunde.
Ein wesentlicher Schritt nach vorne fürs Vectoring
Die Bundesnetzagentur bezeichnete die Entscheidung der Kommission als "wesentlichen Schritt" für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich. Zu den Anmerkungen der Kommission hieß es, die Behörde werde sich damit in der endgültigen Entscheidung auseinandersetzen.
Auch die Deutsche Telekom begrüßte, dass die Kommission auf eine erneute vertiefte Prüfung verzichtete. "Ohne Details zu kennen müssen wir allerdings prüfen, welche Auswirkungen die von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Verknüpfung von Nahbereich-Vectoring mit einem bestimmten Vorleistungsprodukt hat", schränkte ein Sprecher ein. "Auch der neue Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur räumt dem Bonner Ex-Monopolisten ein weitreichendes Quasi-Monopol zum (Vectoring-) Ausbau in den so genannten Nahbereichen innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern bis zum Hauptverteiler ein", kritisierten dagegen die drei Telekommunikationsverbände.