EU-Gericht muss über Google "Adwords" entscheiden
Stand: 22.01.2009
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Karlsruhe - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob einem möglichen Missbrauch von Markennamen bei der Internetwerbung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte am Donnerstag einen entsprechenden Fall dem Gerichtshof in Luxemburg vor. In dem Grundsatzverfahren geht es um die Frage, ob ein Unternehmen Markennamen der Konkurrenz als Schlüsselbegriff ("Adword") einsetzen darf. "Adwords" sind mit Werbeanzeigen beispielsweise bei Google verknüpft, so dass die Werbung rechts neben der Trefferliste erscheint, sobald der Schlüsselbegriff in die Suchmaschine eingegeben wird.