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EU-Entscheidungen zu Roaming und Netzneutralität

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Straßburg - Die digitale Kommunikation wird durch zwei Entscheidungen des Europaparlaments beeinflusst: Roaming-Gebühren sollen verschwinden und Netzneutralität feststehen. Handy-Nutzer sollen ab Sommer 2017 grundsätzlich ohne Roaming-Gebühren telefonieren können und erstmals soll die sogenannte Netzneutralität gesetzlich verankert werden, wie die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg beschlossen. Das Parlament stimmte einem Kompromiss zu, auf den sich Unterhändler mit den Mitgliedsländern geeinigt hatten. Besonders die Verordnung zur Netzneutralität stieß auf Kritik.

Künftig werde es für den Verbraucher keinen Unterschied mehr machen, "ob er sich beim Nutzen digitaler Angebote über Ländergrenzen hinweg bewegt", erklärte der für die digitale Infrastruktur zuständige Bundesminister, Alexander Dobrindt (CSU). "Das schafft mehr Komfort beim Telefonieren und Surfen und stärkt die Mobilität."

Zunächst werden Roaming-Gebühren für die Handy-Nutzung im EU-Ausland ab dem 30. April 2016 "dramatisch reduziert", wie der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip erläuterte. Die Gebühren dürfen ab diesem Datum für Gespräche 0,05 Euro pro Minute und 0,02 Euro pro SMS nicht mehr überschreiten. Bei Internetnutzung liegt die Höchstgrenze bei 0,05 Euro pro Megabyte. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren sei dann im Juni 2017 geplant.

Telekommunikationsunternehmen können Grenzen festsetzen

Der Kompromiss enthält allerdings "Sicherungen" für die Telekomfirmen, denen durch das Roaming Mehrkosten entstehen. Eine Klausel für die sogenannte faire Nutzung sieht vor, dass die Befreiung von Roaming-Gebühren nur für eine "angemessene Nutzung" des Handys im Ausland gilt. Anbieter können beispielsweise bestimmte Obergrenzen für die Dauer von Telefonaten und die Zahl der versandten SMS festsetzen. Die Einzelheiten über die "Klausel zur fairen Nutzung" sollen die EU-Kommission und die zuständige Europäische Regulierungsbehörde bis Dezember kommenden Jahres festlegen.

Zwei-Klassen-Netz eingeführt?

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität soll dafür sorgen, dass der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Störung oder Einschränkung abgewickelt wird, unabhängig von Sendern und Empfängern. Kritiker bezweifelten genau dies. "Die heutige Entscheidung ist de facto eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes", erklärte der grüne Europaabgeordnete und Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Datenschutzverordnung, Jan Philipp Albrecht. Große Konzerne aus den USA, wie Google, Apple oder Netflix würden gegenüber kleineren Konkurrenten gestärkt. Es entstehe ein "Zwei-Klassen-Netz".

Ähnlich äußerte sich auch die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping. Unabhängige Websites würden durch den Beschluss zur Netzneutralität "langsamer und damit unattraktiver". Die Macht großer Medienverlage und Internetkonzerne wie Facebook werde noch größer. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller warnte, "Überholspuren im Internet" dürften nicht dazu führen, dass der "normale Zugang" zum Internet schlechter werde.

Grund für die heftige Kritik an der Neuregelung zur Netzneutralität sind Befürchtungen, dass schwammige Formulierungen es zahlungskräftigen Anbietern künftig erlauben, eine Art Überholspur im Internet nutzen zu können, während kleinere Anbieter sich dies nicht leisten können. 

Geschwindigkeiten sollen verbindlicher werden

Eine weitere Neuregelung, die am Dienstag verabschiedet wurde sieht vor, dass Anbieter von Internetdiensten den Nutzern vor Unterzeichnung eines Vertrages "klar und verständlich" erläutern müssen, wie hoch die tatsächlich zu erwartenden Download- und Uploadgeschwindigkeiten sind. Bei erheblichen Abweichungen von diesen Zusagen soll der Kunde das Recht haben, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen oder eine Entschädigung zu verlangen.